Landeshauptstadt Saarbrücken informiert: Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich.
Wahlbenachrichtigung verlegt? Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass die Teilnahme an den Kommunalwahlen und der Europawahl am Sonntag, 9. Juni, auch ohne die Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich ist.
Mit dem Vorzeigen des Personalausweises dürfen Personen, die im Wählerverzeichnis registriert sind, im entsprechenden Wahllokal wählen.
Weitere Informationen zu den anstehenden Wahlen gibt es unter www.saarbruecken.de/wahlen. Dort können Bürgerinnen und Bürger unter anderem ihr Wahllokal über eine Wahllokalsuche finden.
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Text: Hannah Zewe – Landeshauptstadt Saarbrücken