Landkreis Leer (NI) – Coronavirus: Eine neue Verordnung des Landes im Zuge der Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf das medizinische Personal in den Kliniken.
Darauf weist der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung hin. In der „Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ ist unter anderem geregelt: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben, dürfen bestimmte Einrichtungen für einen Zeitraum von ebenfalls 14 Tagen nicht mehr betreten – und darunter fallen auch Krankenhäuser, Tageskliniken und Pflegeheime. Die neue Verordnung tritt an diesem Sonnabend (4. April 2020) in Kraft.
„Wir sind insofern betroffen, als dass in den Kliniken im Landkreis Leer auch Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte aus den Niederlanden tätig sind“, erklärt Landrat Matthias Groote. Diese würden nun vor die Wahl gestellt, ab sofort in Deutschland zu bleiben und eine Karenzzeit von 14 Tagen in Kauf zu nehmen. Gingen sie nach Feierabend oder für längere Zeit zurück in die Niederlande, könnten sie nach dem Aufenthalt in ihrer Heimat zunächst nicht mehr in den Krankenhäusern im Landkreis Leer eingesetzt werden.
„Dieses Personal würde uns schmerzlich fehlen“, so Groote.
Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
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