Landkreis Peine (NI) – Corona-Aktuell 29.12.2020: Nach der Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 22. Dezember ist das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen in diesem Jahr untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken ist gänzlich verboten. Auch der Verkauf von Feuerwerk ist durch eine entsprechende Änderung der Sprengstoffverordnung in diesem Jahr nicht erlaubt.
Die Landkreise und kreisfreien Städte können mit einer Allgemeinverfügung die genauen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie belebte öffentlich zugängliche Flächen festlegen, auf denen das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist.
„Der Landkreis Peine hat nach einer ausführlichen Beratung im Krisenstab darauf verzichtet, genaue Örtlichkeiten durch eine Allgemeinverfügung zu konkretisieren. Ein erhöhtes Gefährdungspotential wird für das Kreisgebiet an öffentlichen Orten nicht gesehen. Wir richten jedoch den dringenden Appell an die Bevölkerung, sich an die Vorgaben der Verordnung zu halten“, erklärt Erster Kreisrat Henning Heiß, Leiter des Krisenstabes.
Wer noch Feuerwerk vom letzten Jahr zu Hause aufbewahrt oder ganzjährig zu erhaltendes Feuerwerk bereits erworben hat, darf dieses im kleinen Kreis abfeuern – entweder im eigenen Garten oder auch auf dem Bürgersteig vor dem Haus. Es gilt allerdings auch für diesen nächtlichen Ausflug, dass sich ein Hausstand nur mit einem weiteren Hausstand oder mit Angehörigen, insgesamt maximal fünf Personen, nach draußen begeben darf, um zu feiern und das Feuerwerk zu zünden. Zu Menschenansammlungen darf es hierdurch aber nicht kommen.
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Landkreis Peine
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