Landkreis Peine (NI) – Der Landkreis Peine weist darauf hin, dass in Zeiten der Corona-Pandemie der Himmelfahrtstag nicht wie üblich begangen werden kann.
So können in diesem Jahr auf dem gesamten Landkreisgebiet keine Veranstaltungen stattfinden. Dies würde einen Verstoß gegen § 1 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darstellen. Alle Ausrichter solcher Veranstaltungen werden gebeten, von der Durchführung abzusehen. Das gilt auch für die Aufstellung von Imbisswagen und sonstiger Verpflegungsstationen im öffentlichen Raum.
Auch die typischen Bollerwagentouren mit Angehörigen von mehr als zwei Hausständen können nach § 2 Abs. 3 der Verordnung leider nicht wie üblich stattfinden. Ausflüge innerhalb der eigenen Familie oder mit einem weiteren Hausstand sind selbstverständlich erlaubt.
Restaurants, Biergärten und ähnliche Betriebe sind wie an allen anderen Tagen unter den derzeit geltenden Auflagen und Hygienemaßnahmen geöffnet und können besucht werden. An diesem Tag werden vermehrte Kontrollen durch Landkreis-, Stadt- und Gemeindemitarbeiter sowie durch die Polizei stattfinden. Verstöße gegen die Rechtsverordnung sind bußgeldbewehrt und werden für jede beteiligte Person mit einem Bußgeld in Höhe von 150 bis 400 Euro geahndet.
Für Veranstalter sieht der Verordnungsgeber sogar einen Bußgeldrahmen von 1000 bis 5000 Euro vor. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen einzuhalten“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
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Landkreis Peine
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