Ludwigshafen – Aktueller Hinweis: Hunde dürfen auf ausgewiesenen Auslaufflächen herumtollen, doch in Wohngebieten, auf Spielplätzen, Parks und in Grünflächen besteht Anleinpflicht für Hunde.
Auch in den begrünten Randgebieten der Ortsteile gilt uneingeschränkt das Leinengebot. Einzig auf Feldwegen zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es keine obligatorische Leinenpflicht. Doch bis Ende Juli brüten Vögel und Wildtiere bekommen Junge, deshalb sollten Hunde auch auf den Feldwegen angeleint bleiben.
Wenn ein Hund in seinem Jagdtrieb Nester aufstöbert, greift er damit massiv ins Brutgeschäft und in die Aufzucht der Tiere ein. Solche Störungen können dazu führen, dass Nester mit Jungvögeln verlassen werden oder junges Wild von den Elterntieren nicht mehr angenommen wird.
Hundebesitzerinnen und -besitzer müssen außerdem dafür sorgen, dass ihre Tiere die Felder nicht betreten. Werden auf ausgelegten Folien und frisch bestellten Feldern Schäden verursacht, handelt es sich um Sachbeschädigungen.
Darauf macht der Bereich Umwelt der Stadt Ludwigshafen aufmerksam.
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Stadt Ludwigshafen