Ludwigshafen / Kreis – Abfallgebühren bleiben im Jahr 2017 stabil

aktuelles-zum-abfallLudwigshafen / Kreis – Trotz erhöhter Aufwendungen am Jahresanfang 2016 bleiben die Abfallgebühren für das Jahr 2017 weiterhin unverändert. Gründe dafür sind ein guter Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sowie eine positive Entwicklung der Verwertungserlöse. Aufgrund verringerter Vorausleistungsforderungen für das Jahr 2016 können sich im Einzelfall bei der Abrechnung im Februar etwas höhere Nachzahlungsbeträge ergeben.

In seinem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 konnte der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft einen Gewinn von rund 29.000 Euro verzeichnen und legte damit dem Kreistag in seiner Oktobersitzung ein ausgeglichenes Ergebnis vor. Hinzu kommen die aktuell hohen Verwertungserlöse aus der Altpapiersammlung, so dass die Abfallgebühren für das Jahr 2017, wie in den vergangenen Jahren, auf konstantem Niveau gehalten werden können. Dies ist nicht selbstverständlich, weil dem EbA durch die Neuvergabe der Entsorgungsleistungen Anfang 2016, den damit verbundenen Abfallbehälteraustausch und durch die Einführung der Pflichtbiotonne ein erhöhter Aufwand entstanden ist.

„Wir freuen uns, dass es trotz der flächendeckenden Einführung der Biotonne gelungen ist, die Abfallgebühren auch 2017 auf niedrigem Niveau stabil zu halten. Die Einführung der Biotonne und der Austausch der Restabfallbehälter aufgrund des Wechsels beim Entsorgungsdienstleister zum Jahreswechsel 2016 waren ein Kraftakt mit der ein oder anderen Unbekannten. Mit dem Jahr 2017 lassen sich erste Auswirkungen erkennen, sodass besser geplant werden kann“, sagt Kreisbeigeordneter Konrad Heller, Dezernent für die Abfallwirtschaft.

Durch den Austausch aller Abfallbehälter konnten in die Vorausleistungsforderungen für 2016 ausnahmsweise keine Zusatzgebühren für die in 2016 zu erwartenden Zusatzleerungen (Vorjahresverbrauch) eingerechnet werden. Das hat bei einigen Kunden zu deutlich geringeren Vorausleistungsbeträgen geführt. Dort, wo in 2016 Zusatzleerungen angefallen sind, werden diese erst durch den im kommenden Februar ergehenden Abrechnungsbescheid nachberechnet. Eventuell erhöhte Nachzahlungsbeträge in 2017 sind somit auf verringerte Vorausleistungszahlungen in 2016 zurückzuführen, die Gebührenhöhe bleibt unverändert.

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Text: Stefan Kopf
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