Ab sofort können vier Personen an der Zeremonie teilnehmen – Garten wieder geöffnet.
Lübeck (SH) – Aufgrund der Kontaktbeschränkungen und als Vorsichtsmaßnahme hatte die Hansestadt Lübeck die Teilnehmerzahl bei Eheschließungen auf das Brautpaar und zu betreuende Kinder des Paares beschränkt.
Vor dem Hintergrund der jetzigen Lockerungen erweitert auch das Standesamt Lübeck die Zahl der teilnehmenden Personen: Ab sofort dürfen neben dem Brautpaar und zu betreuenden Kindern auch zwei Trauzeugen an der Trauung teilnehmen. Mit Einlass ins Standesamt werden gleichzeitig die vollständigen Kontaktdaten der Trauzeugen aufgenommen, um eine Kontaktverfolgung im Notfall sicher zu stellen. Weiteren Gästen kann bis auf weiteres leider kein Zutritt zum Standesamt gewährt werden.
Hintergrund für diese Regelung ist, dass nach wie vor zwischen den Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten ist. Gleichzeitig ist in geschlossenen Räumen nur eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche zugelassen. Aufgrund der Größe des Trausaals kann daher maximal vier Personen Zutritt gewährt werden. Hinzu kommt natürlich die Standesbeamtin/der Standesbeamte.
Der beliebte Garten des Standesamtes kann im Anschluss an die Trauung gerne wieder für Fotoaufnahmen des Brautpaares genutzt werden. Ein eventueller Sektempfang im Garten ist allerdings noch nicht gestattet.
Sobald es die Situation ermöglicht und sich die Hygiene- und Schutzbestimmungen sowie Kontaktbeschränkungen ändern, wird das Standesamt weitere Lockerungen prüfen. Die Hansestadt Lübeck bittet um Verständnis für diese Entscheidung und dankt allen Bürger:innen für einen respektvollen Umgang.+++
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