Lübeck (SH) – Oftmals entscheiden Minutenbruchteile darüber, ob die Feuerwehr Menschen retten kann. Alle sind vor diesem Hintergrund zu verantwortungsbewusstem Handeln aufgerufen. Wer Einsatzkräfte durch verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen behindert, muss mit Verwarnungen, Bußgeldern und hohen Kosten für das Abschleppen rechnen. Das Durchkommen von Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes setzt eine ausreichende Durchfahrbreite sowie freie Schwenkbereiche voraus.
Nachdem es während eines Einsatzes der Feuerwehr zu Behinderungen im Bereich der Ritterstraße kam, führte die Berufsfeuerwehr am 18. Januar 2022 eine Fahrprobe im Gebiet zwischen Ziegelstraße und Wisbystraße durch. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde festgestellt, dass die eingesetzten Fahrzeuge die Straßen kaum passieren oder in sie einfahren konnten. Grund hierfür waren rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge.
In dem betroffenen Bereich wird regelmäßig gegen das Verbot des Haltens und Parkens an engen Stellen sowie innerhalb der Einmündungsbereiche verstoßen. Eine enge Stelle liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn eine Durchfahrbreite von 3,05 Metern unterschritten wird. In Einmündungsbereichen gilt ein gesetzliches Halte- und Parkverbot innerhalb der ersten 5 Meter nach dem Schnittpunkt der Kreuzung.
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird durch das Ordnungsamt regelmäßig beurteilt, ob verkehrsrechtswidrig abgestellte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr zu entfernen sind. Die Ergebnisse der Fahrproben der Feuerwehr stellen dabei eine wesentliche Erkenntnisgrundlage dar. Aufgrund der nunmehr durchgeführten Fahrproben werden durch das Ordnungsamt zukünftig verstärkte Überwachungsmaßnahmen in den Straßen Ritterstraße, Wachtstraße, Trappenstraße, Gothlandstraße, Flandernstraße, Bergenstraße und Brüggestraße durchgeführt und verkehrsrechtswidrig abgestellte Fahrzeuge auch schneller durch Abschleppmaßnahmen entfernt werden.
Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Dies dient vor allem auch der eigenen Sicherheit, um im Bedarfsfall ein Durchkommen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zu gewährleisten. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Verkehrsvorschriften überwachen, Verstöße konsequent ahnden und Gefahrenstellen durch Abschleppmaßnahmen beseitigen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Ausweichen auf die Gehwege nur dort erlaubt ist, wo dies durch Verkehrszeichen zugelassen wurde. +++
> Veröffentlicht am 10.02.2022 Stadt Lübeck