Antragsfrist für das Sonderhilfeprogramm „Strukturerhalt Kultur“ endet am 30. August 2020.
Lübeck (SH) – Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege haben Ende Juli 2020, in gemeinsamer Sondersitzung das Sonderhilfeprogramm „Strukturerhalt Kultur“ beschlossen. Bisher haben neun kulturelle Einrichtungen einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Die Antragsfrist endet am 30. August 2020. Ausführliche Informationen zur Antragstellung sind online unter www.luebeck.de/kulturhilfe abrufbar. „Wir rufen noch einmal alle Kulturinsituationen auf, Anträge auf Unterstützung zu stellen. Der Hansestadt Lübeck ist der Erhalt der kulturellen Strukturen wichtig“, appelliert Bürgermeister Jan Lindenau.
Insgesamt werden damit 1,2 Millionen Euro aus dem von der Lübecker Bürgerschaft im März 2020 beschlossenen Rettungsschirm zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, zur Unterstützung der Kulturschaffenden durch die Stadt bereitgestellt.
Das kommunale Corona-Notprogramm zum Strukturerhalt von privaten Kultureinrichtungen sowie Kulturvereinen in der Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel, durch Teilkompensationen von Kosten die kulturelle Infrastruktur Lübecks zu erhalten und die pandemiebedingten, seit Frühjahr 2020 entstandenen Notlagen in der freien Lübecker Kulturszene zu mildern. Mit einem einmaligen Zuschuss sollen existenzgefährdete Einrichtungen vor der Schließung bewahrt oder Einrichtungen mit einem wesentlichen negativen Jahresergebnis insoweit unterstützt werden, dass sie die kommenden Monate gesichert gestalten können. Dieses Programm richtet sich an regelmäßig öffentlich zugängliche Einrichtungen mit eindeutig kultureller Ausrichtung außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften.
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Stadt Lübeck