Magdeburg (ST) – Umfangreiche Untersuchungen im Beobachtungsgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg ergaben keinen Hinweis auf Vogelgrippefälle. Deshalb wurde das Beobachtungsgebiet in Magdeburg aufgehoben. Die Stallpflicht für Geflügel als Vorsorgemaßnahme gegen eine mögliche Übertragung der Vogelgrippe bleibt weiterhin bestehen.
Nach einem Vogelgrippefall in einem Nutzgeflügelbestand im Jerichower Land wurden im Dezember um das Ausbruchsgebiet eine Sperrzone sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Bereits seit dem 19. November gilt im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor dem aviären Influenzavirus H5N8, auch Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, genannt. Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse dürfen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer bestimmten Vorrichtung gehalten werden. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben und zu den Seiten gesicherten Abdeckung bestehen, die das Eindringen von Wildvögeln vermeiden soll.
Unabhängig von der aktuellen positiven Entwicklung sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg anzumelden. Diese Anmeldungen können in der Lübecker Straße 32 oder unter der Rufnummer 03 91/5 40 62 33 vorgenommen werden. Hier gibt es auf Wunsch auch weitere Auskünfte zum dem Thema.
***
Text: Landeshauptstadt Magdeburg
Büro des Oberbürgermeisters
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg