Die Tierhalter im Beobachtungsgebiet unterliegen besonderen Auflagen. So darf unter anderem kein Geflügel in die Betriebe oder aus ihnen heraus gebracht werden. Zudem dürfen weder Geflügelfleisch noch tierische Nebenprodukte wie zum Beispiel Eier aus den Betrieben gelangen.
Bereits seit dem 19. November 2016 gilt bis auf Weiteres im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor dem aviären Influenzavirus H5N8, auch Vogelgrippe bzw. Geflügelpest genannt. Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse sollen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer bestimmten Vorrichtung gehalten werden. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben und zu den Seiten gesicherten Abdeckung bestehen, die das Eindringen von Wildvögeln vermeiden soll.
Das Geflügelpestgeschehen hat sich bundesweit weiter verschärft. So gibt es zahlreiche Nachweise des hochpathogenen aviären Influenzavirus bei Nutzgeflügel, aber auch bei Wildvögeln. Betroffene Tiere müssen vorsorglich getötet werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Unabhängig von diesen aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt anzumelden. In der Landeshauptstadt Magdeburg befindet sich das Amt in der Lübecker Straße 32. Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern auch telefonisch unter 0391/ 540 6233 zur Verfügung.
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Text: Landeshauptstadt Magdeburg
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