Mainz – Corona-Aktuell 20.01.2022: (rap) Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie hatte die Landeshauptstadt Mainz mit Gültigkeit ab Freitag, 14. Januar 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Regelungen der aktuell gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzte.
Die 29. CoBeLVO wurde vom Land Rheinland-Pfalz mittlerweile bis zum 11. Februar 2022 verlängert – daher verlängert die Stadt Mainz die derzeit gültige Maskenpflicht für den Mainzer Wochenmarkt im gleichen Zeitraum und legt fest: Auf dem Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz, Gutenbergplatz (Theaterseite) gilt beim Wochenmarkt in Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen für Besucher:innen als auch Beschicker:innen, die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 der 29. CoBeLVO. § 3 und Abs. 3 der 29. CoBeLVO.
Der räumliche Geltungsbereich des Mainzer Wochenmarkts ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und den dort gelb markierten Bereichen (Anlage). Die übrigen Regelungen der 29. CoBeLVO bleiben weiterhin unberührt. Die Verlängerung des Maskengebotes tritt am Freitag, 21. Januar 2022, 0.00 Uhr, in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 11.02.2022.
Der Vollzugsdienst der Landeshauptstadt Mainz wird die Einhaltung der Regelungen überprüfen und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil, Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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