Mainz – Corona-Aktuell 01.02.2022: Allgemeinverfügung – Landeshauptstadt verlängert Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt in „Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen“ bis 28. Februar 2022.
Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie hatte die Landeshauptstadt Mainz mit Gültigkeit ab Freitag, 14. Januar 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Regelungen der damals gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzte.
Mittlerweile wurde die 30. CoBeLVO vom Land Rheinland-Pfalz verfügt, welche derzeit bis zum 28. Februar 2022 Gültigkeit besitzt. Daher verlängert die Stadt Mainz die derzeit gültige Maskenpflicht für den Mainzer Wochenmarkt im gleichen Zeitraum und legt fest: Auf dem Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz, Gutenbergplatz (Theaterseite) gilt beim Wochenmarkt in Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen für Besucher:innen als auch Beschicker:innen, die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 der 30. CoBeLVO. § 3 und Abs. 3 der 30. CoBeLVO.
Der räumliche Geltungsbereich des Mainzer Wochenmarkts ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und den dort gelb markierten Bereichen (Anlage). Die übrigen Regelungen der 30. CoBeLVO bleiben weiterhin unberührt. Die Allgemeinverfügung trat bereits am Freitag, 14.01.2022, 0.00 Uhr, in Kraft und wird in ihrer Gültigkeit hiermit bis zum 28. Februar 2022 verlängert.
Der Vollzugsdienst der Landeshauptstadt Mainz wird die Einhaltung der Regelungen überprüfen und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil, Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
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