Mainz – Corona-Aktuell 10.04.2021: (rap) Bitte beachten! Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten unverändert !
Die Landeshauptstadt Mainz hat am heutigen Tage die Allgemeinverfügung zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen neu veröffentlicht. Sie gilt nunmehr zunächst bis zum 25.04.2021.
Es kommt mit der neuen Allgemeinverfügung zu sehr geringfügigen Veränderungen. So legt das Land neu fest, dass
– Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nur als Einzelangebote zulässig sind, sowie
– der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt wird.
Ansonsten kommt es zu keinerlei weiteren inhaltlichen Änderungen bei den bislang gültigen Regelungen: Auch die Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr behalten weiterhin Gültigkeit – bitte beachten Sie diese weiterhin und halten sich an diese Vorgaben. Sie dienen zu Ihrem eigenen Gesundheitsschutz und dem anderer Menschen in ihrem Umfeld.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz