Mainz – Europawahl, Stadtratswahl, Ortsbeiratswahl sowie Wahl der Ortsvorsteher/innen am 26. Mai 2019

Briefwahlbüro ist ab Mittwoch geöffnet – Bitte die Fristen beachten!

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Mainz -Mainz – (rap). Das städtische Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer (Erdgeschoss), 55116 Mainz, öffnet am Mittwoch, 24. April 2019 seine Pforten für potentielle Briefwähler/innen bei der bevorstehenden Europawahl, Stadtratswahl, Ortsbeiratswahl sowie der Wahl der Ortsvorsteher/innen am Sonntag, 26. Mai 2019.

Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Bürgerinnen und Bürgern in Mainz mit Postversand ab Dienstag, 23. April 2019 zu.

Sollte ein/e Wahlberechtigte/r seine Stimme(n) zur Europawahl, Stadtratswahl, Ortsbeiratswahl sowie der Wahl der Ortsvorsteher/innen nicht in ihrem/seinem Wahllokal abgeben wollen, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Mitbürgerinnen und Mitbürger unter der Anschrift
Stadtverwaltung Mainz
Briefwahlbüro
Postfach 3820
55028 Mainz

die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen für jene Wahlen, für welche die Person wahlberechtigt ist, zu beantragen.
Die genauen Angaben zur spezifischen Wahlberechtigung sind auf der Benachrichtigung im Detail vermerkt.
Auch eine formlose Beantragung per mail oder Brief ist unter der Adresse briefwahlbuero@stadt.mainz.de möglich.

Hinweis: Deutlich empfohlen wird vom Wahlbüro das als Download unter www.mainz.de/wahlen eingestellte Formular, welches ausgefüllt an das Briefwahlbüro versandt werden kann, da dies die Bearbeitung spürbar beschleunigt.
Auch mittels des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes wird der/die Wahlberechtigte direkt auf das Formular geführt.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen unter der Telefonnummer 12-1500 zu den aufgeführten Öffnungszeiten erreichbar. Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden.

Soll hingegen ein Beauftragter die Briefwahlunterlagen zur jeweiligen Wahl, zu welcher der/die Wahlberechtigte stimmberechtigt ist abholen, so muss der/die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.
Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro zudem schriftlich versichern, dass er /sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist natürlich auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch 08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr

Am Freitag, 24. Mai 2019 (letzter Freitag vor dem Wahltag) sowie am Freitag, 14. Juni 2019 (wegen zu erwartender Stichwahlen bei Ortsvorsteher/innen in den Stadtteilen) ist das Wahlbüro ergänzend bis 18.00 Uhr geöffnet.
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann am Wahltag selbst noch ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht im Briefwahlbüro für jene Wahlen, bei der die erkrankte Person stimmberechtigt ist, am Sonntag, 26. Mai 2019 in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen am Freitag, 24. Mai 2019 bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt worden sein.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 26. Mai 2019 bis spätestens 18.00 Uhr dem Wahlbüro, Haifa-Zimmer, v o r l i e g e n müssen.
Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. zurück zu senden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden zwingend gebeten, die Briefwahlunterlagen NICHT in ihrem angestammten Wahllokal abzugeben – diese dürfen dort NICHT angenommen werden. Bitte bringen Sie die Unterlagen ZENTRAL in das Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer!
Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen innerhalb Deutschlands nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis Samstag, 4. Mai 2019 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 12-1500 den jeweiligen Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen.
Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.

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Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz