Mainz – Iris Nieland (AfD) zum AfD-Antrag zur Errichtung eines Stabilisierungsfonds: „Landesregierung muss rechtlichen Bestimmungen nachkommen und die Gelder der Kommunen ordentlich verwalten!“

Mittelrhein-Tageblatt-Politik-AfD-RLP-Mainz – Iris Nieland (AfD) zum AfD-Antrag zur Errichtung eines Stabilisierungsfonds: „Landesregierung muss rechtlichen Bestimmungen nachkommen und die Gelder der Kommunen ordentlich verwalten!“

Gemäß der aktuellen Fassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) „wird ein Fonds mit der Bezeichnung ‚Stabilisierungsfonds für den kommunalen Finanzausgleich‘ als Sondervermögen des Landes errichtet (Stabilisierungsfonds). In der Vorlage zur Änderung des LFAG findet sich hierzu ein Änderungsvorschlag der Landesregierung, in der seitens der Landesregierung behauptet wird, dass es sich um keinen Fonds im haushaltsrechtlichen Sinn handelt.

Zu dem hierzu gestellten Antrag (Drucksache17/5699) der AfD äußert sich die Abgeordnete Iris Nieland wie folgt: „Entgegen der gesetzlichen Norm, und – bei einer eventuellen Unschärfe der rechtlichen Gegebenheiten – entgegen der Intention des Gesetzgebers bei Verabschiedung der Norm, behauptet die Landesregierung, dass kein Fonds als Sondervermögen rechtlich vorgesehen ist. Ein Fonds existiert demnach auch nicht. Es wird dadurch deutlich, dass die Landesregierung kein Sondervermögen gebildet hat und darauf aufbauend auch keine Kreditaufnahme- und Kapitalanlagestrategie für die Finanzreserve, die einen Wert von über einer halben Milliarde Euro beträgt. Geld, das zu 100% den Kommunen zusteht.“

Die Finanzexpertin erläutert: „Der rechtlichen Verpflichtung und dem eigenen Fehlverhalten versucht die Landesregierung nun zu entgehen, in dem sie die Normen rechtlich anzweifelt und einen ‚Fonds‘, zu einer ‚Rechnung‘ umwandeln will. In diesem Fall müsste nur noch buchhalterisch dargelegt werden, welcher Wert sich in der Finanzreserve befindet. Wir fordern in unserem Antrag daher die Landesregierung auf, der Verpflichtung zur Bildung eines Fonds nachzukommen und als Sondervermögen einzurichten. Diesem Fonds ist die Finanzreserve zuzuführen und hierfür ist eine Kreditaufnahme- und Kapitalanlagestrategie zu entwerfen. Der Finanzausgleichskommission, der auch die Kommunen angehören, ist darüber zu berichten. Man ist es den Kommunen schuldig, ihnen offenzulegen, dass man ihr Geld sorgsam verwaltet.“

Iris Nieland schließt: „Weiter ist der Änderungsentwurf des LFAG so anzupassen, dass ein Stabilisierungsfonds als Sondervermögen dann natürlich auch bestehen bleibt und nicht in eine Rechnung umgewandelt wird. Da die rechtlichen Normen aus Sicht der Landesregierung unklar sind, sollte der Stabilisierungsfonds im Zuge der Gesetzesänderung dahingehend präzisiert werden, dass die Eindeutigkeit eines Fonds im haushaltsrechtlichen Sinn bestätigt wird.“

Iris Nieland ist finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

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Fabian Schütz
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3 | 55116 Mainz