Bundesverfassungsgericht erweist mit dem NPD-Urteil der Demokratie einen wichtigen Dienst.
Mainz – Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag den NPD-Verbotsantrag des Bundesrates ab. Begründet wurde das Urteil mit der geringen Durchsetzungskraft der rechtsextremen Partei. Die Richter stellten immerhin fest, dass die NPD verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei. Hierzu Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Eine klare, wenngleich längst bekannte Feststellung unseres obersten Gerichts, die aber an der Aussichtslosigkeit des Antrags von Beginn an keinen Zweifel ließ. Obwohl Bundesregierung und Bundestag davor warnten, haben die Länder in diesem langen Verfahren nicht nur Steuergelder verbrannt, sondern einer extremistischen Partei unnötige Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit verschafft.“
Junge weiter: „Dem zwingend erforderlichen Kampf gegen jede Art von Extremismus haben die Länder durch ihren einseitigen und hysterischen ‚Kampf gegen Rechts‘ einen Bärendienst erwiesen. Es stellt sich die Frage, ob derartige Verbotsverfahren gegen Parteien, erfolgreich oder nicht, zum gewünschten Ergebnis führen können. Man kann zwar versuchen ihre Strukturen zu zerschlagen oder ihnen den Geldhahn zuzudrehen – Gesinnungen ändert man damit aber nicht! Eine wehrhafte Demokratie und eine aufgeklärte Gesellschaft kann sehr wohl selbst erkennen wer wählbar ist und wer nicht. Dazu braucht es keine selbst ernannten Gesinnungswächter, die den Bürgern vorschreiben wollen, was sie zu denken oder zu wählen haben. Insofern hat das Bundesverfassungsgericht der Demokratie einen wichtigen Dienst erwiesen!“
Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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Text: Andreas Wondra
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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