Mainz – Im September war die Personalratsvorsitzende des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) von der Arbeit freigestellt worden.
Hintergrund waren Vorwürfe, die Personalratsvorsitzende habe vertrauliche Unterlagen an sich genommen. Der Ausspruch einer Kündigung steht noch im Raum. Offenbar zweifeln die Verantwortlichen beim MDK nun selbst an ihrer Entscheidung. Laut Allgemeiner Zeitung vom Samstag zieht man nun eine gütliche Einigung in Betracht. Dabei ist unter anderem von der Zahlung einer Abfindung die Rede. Die möglichen Kosten bewegen sich im sechsstelligen Bereich. Die Abgeordnete Hedi Thelen (CDU) begrüßte auf Anfrage der Zeitung am Wochenende zunächst einen entsprechenden Vergleich.
Dazu Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Diese Aussage der CDU ist völlig unverständlich. Bisher hatte man dort stets den Umgang des MDK mit den Geldern der Versicherten bezüglich der anhaltenden Personalquerelen und den zahlreichen anhängigen Gerichtsverfahren kritisiert. Nun wird die Zahlung einer Abfindung an die Personalratsvorsitzende begrüßt.“
Junge weiter: „Für die Zahlung einer Abfindung besteht überhaupt kein Anlass. Eine Kündigung ist nicht einmal ausgesprochen worden, weil es an der erforderlichen Zustimmung des Personalrates fehlt. Dass diese nun durch das Verwaltungsgericht ersetzt wird, davon gehen scheinbar nicht einmal mehr die Verantwortlichen beim MDK aus. Der Ausspruch einer Kündigung wäre bei Rechtskraft damit hier gar nicht mehr wirksam möglich. Diskussionen über Abfindungen entbehren somit jeglicher Grundlage und tragen allenfalls Befindlichkeiten der Verantwortlichen beim MDK Rechnung.“
Dies scheint nun auch die CDU erkannt zu haben. So äußerte der Abgeordnete Michael Wäschenbach in diesem Zusammenhang den Verdacht, dass nun mit Geldern der Versicherten ein Schaden beglichen werden solle, den der Verwaltungsratsvorsitzende des MDK angerichtet habe.
Junge resümiert: „Die einzig richtige Entscheidung im Sinne der Versicherten wäre jetzt, von Seiten des MDK den Antrag vor dem Verwaltungsgericht mangels Erfolgsaussicht zurückzunehmen und die Personalratsvorsitzende vertragsgemäß weiter zu beschäftigen und so weitere unnötige Kosten zu vermeiden.“
Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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Text: Andreas Wondra
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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