Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 EUR geahndet werden können.
Im Übrigen weist die Stadtverwaltung auf das nach wie vor bestehende Tanzverbot von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr hin. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
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Text: Stadt Mannheim