Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister:
Mannheim – „Das Gericht hat Diesel-Verkehrsverbote zwar als grundsätzlich zulässige Maßnahme zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte anerkannt. Da Mannheim mit 45 µg/m³ jedoch nur wenig über dem Grenzwert liegt, haben wir gute Chancen, über das Bundesprogramm ‚Saubere Luft 2017-2020‘ und als Modellstadt des Bundes die Stickstoffdioxid-Werte wirksam zu reduzieren und so Fahrverbote zu vermeiden. Der Bund muss aber auch zu seiner Verantwortung stehen und die Nachrüstung von Dieseln durch die Autoindustrie durchsetzen.“
Christian Specht, Erster Bürgermeister und ÖPNV-Dezernent:
„Wir sind froh darüber, dass das Bundesverwaltungsgericht kein absolutes Fahrverbot auf kommunaler Ebene vorsieht. Auch wird es kein Ad-hoc-Fahrverbot von heute auf morgen geben. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten Fahrverbote nur als letztes Mittel, sofern andere Maßnahmen nicht greifen.
Bis September 2019 dürfen zunächst nur bestimmte Dieselfahrzeuge mit einem Fahrverbot belegt werden. Darüber hinaus sind Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Anwohnergruppen oder Handwerker, zulässig. Die Stadt Mannheim hat im Rahmen ihrer Luftreinhalteplanung eine umfassende Maßnahmenliste mit dem Ziel der Senkung des Fahrzeugaufkommens erstellt.
Die vorgesehenen Projekte für einen gemeinsamen Green City Masterplan, der von den Städten Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg verfasst wird, wurde vom Bund positiv bewertet. Darüber hinaus hat Mannheim nun in seiner Funktion als eine von bundesweit fünf Modellstädten die Möglichkeit, mit zusätzlicher Unterstützung des Bundes die Stickoxid-Belastung zu reduzieren. Dafür werden wir bis Mitte März Maßnahmen vorbereiten.“
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Stadt Mannheim