Messerattacke im Schöntal-Park – Am Mittwoch, dem 22. Januar 2025, wurde die idyllische Kulisse des Schöntal-Parks in Aschaffenburg zum Schauplatz eines grausamen Verbrechens. Ein 28-jähriger afghanischer Staatsbürger griff eine Gruppe von Kindergartenkindern an, die von zwei Erzieherinnen begleitet wurden. Der Angriff forderte das Leben eines zweijährigen Jungen und eines 41-jährigen Mannes, der mutig versuchte, die Kinder zu schützen. Zwei weitere Personen erlitten schwere Verletzungen.
Der Vorfall
Gegen Mittag befand sich die Gruppe von fünf Kleinkindern mit ihren Erzieherinnen im Schöntal-Park. Augenzeugenberichten zufolge näherte sich der Täter der Gruppe, bevor er unvermittelt mit einem Messer auf die Kinder und Betreuer losging. Inmitten der Panik stellte sich der 41-jährige Mann, der zufällig vor Ort war, schützend vor die Kinder – eine Entscheidung, die er mit seinem Leben bezahlte.
Die Polizei war schnell vor Ort und nahm den mutmaßlichen Täter in der Nähe des Tatorts fest. Er hatte versucht, über Bahngleise zu fliehen. Das Tatmesser wurde sichergestellt, und die Ermittlungen wurden sofort aufgenommen.
Hintergründe zum Täter
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 28-jährigen afghanischen Staatsbürger, der in einer Asylunterkunft in der Region gemeldet war. Es ist bekannt, dass er in der Vergangenheit psychische Probleme hatte und mehrfach in Behandlung war.
Die Tatsache, dass der mutmaßliche Täter bereits straffällig geworden sein soll und den Behörden bekannt war, wirft Fragen zum Umgang mit auffälligen Asylbewerbern und psychisch belasteten Personen auf. Insbesondere steht zur Diskussion, warum straffällige Asylbewerber trotz erkennbarer Gefährdung nicht konsequenter abgeschoben werden, sofern rechtliche und diplomatische Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Während Friedrich Merz erklärte, dass straffällige Asylbewerber erst nach der zweiten Straftat das Asylrecht verwirken, vertrat Stefan Brandtner von der AfD Ende des vergangenen Jahres die Ansicht, dass bereits nach der ersten Straftat eine sofortige Abschiebung erfolgen sollte.
Berücksichtigt man diese beiden Ansichten in Bezug auf den vorliegenden Fall, wird deutlich, dass die Tat nach der Regelung von Merz vermutlich nicht hätte verhindert werden können, da der Täter erst nach einer weiteren Straftat zur Abschiebung vorgesehen gewesen wäre. Nach der strengeren Linie der AfD jedoch, wonach bereits eine erste Straftat zur Abschiebung führt, hätte der Täter sich möglicherweise gar nicht mehr im Land aufgehalten – und der Angriff im Schöntal-Park wäre unter Umständen nie passiert. Diese Differenzen in den politischen Ansätzen unterstreichen die Dringlichkeit einer intensiven Debatte über die zukünftige Ausgestaltung des Asyl- und Abschieberechts.
Ein Vergleich zur Messerattacke in Solingen im vergangenen Jahr drängt sich auf, bei der ein psychisch auffälliger Täter ebenfalls unvermittelt auf Passanten losging und dabei mehrere Menschen schwer verletzte. Auch in diesem Fall wurde bekannt, dass der Täter den Behörden durch vorherige Straftaten bekannt war. Die erschreckenden Parallelen zwischen diesen Fällen werfen erneut die Frage auf, ob bestehende Mechanismen im Umgang mit gefährlichen Personen – insbesondere bei psychisch Auffälligen und Straffälligen – ausreichend greifen, um die Bevölkerung vor solchen Tragödien zu schützen.
Reaktionen
Die Nachricht von der grausamen Tat erschütterte die Region. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach den Angehörigen sein tiefstes Mitgefühl aus und bezeichnete den Vorfall als „entsetzlichen Tag für Bayern“. Der Bürgermeister von Aschaffenburg kündigte an, die Sicherheitsvorkehrungen in öffentlichen Parks zu überprüfen.
Der Schöntal-Park, ein bei Familien beliebter Ort, war in der Vergangenheit bereits als „gefährlicher Ort“ eingestuft worden, insbesondere wegen Delikten im Zusammenhang mit Drogen. Trotz dieser Vorfälle galt der Park als sicher für Besucher.
Die Opfer
Das zweijährige Kind, dessen Familie schwer erschüttert ist, besuchte eine nahegelegene Kindertagesstätte. Der 41-jährige Mann, der als Held in Erinnerung bleiben wird, war zum Zeitpunkt des Angriffs zufällig im Park unterwegs. Die Identität der beiden wird aus Respekt vor den Familien nicht veröffentlicht.
Was folgt aus der Messerattacke im Schöntal-Park in Aschaffenburg?
Die Stadt Aschaffenburg steht unter Schock, und die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Psychologen stehen den betroffenen Kindern und deren Eltern zur Verfügung, um das Erlebte aufzuarbeiten. Der Täter befindet sich in Polizeigewahrsam und soll zeitnah einem Haftrichter vorgeführt werden.
Dieser Vorfall wirft erneut Fragen zur öffentlichen Sicherheit, zur Handhabung des Asylsystems und zum Umgang mit psychisch auffälligen Personen auf. Es bleibt abzuwarten, welche politischen Konsequenzen aus dieser Tragödie gezogen werden.
Der Vorfall im Schöntal-Park ist eine erschütternde Erinnerung daran, wie plötzlich und unvorhersehbar Tragödien geschehen können. Unser Mitgefühl gilt den Familien und Freunden der Opfer, die diesen schweren Verlust verkraften müssen (hk).