Althusmann: Liquidität der Unternehmen sichern.
Niedersachsen / Hannover – Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, unterstützt das niedersächsische Wirtschaftsministerium Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe mit insgesamt 50 Millionen Euro. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Kinos, Veranstaltungs- und Schaustellergewerbe sind durch die Verbote von Großveranstaltungen und Messen seit April 2020 besonders betroffen. Gleichzeitig konnten Unternehmen dieser Branchen von den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes bisher oft nur unzureichend profitieren. Die Einschränkungen waren für diese Branchen bereits über das ganze Jahr seit März sehr streng. Daher fördern wir Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern.“
Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Dies sind beispielsweise Messebauer, Caterer, Tontechniker, Beleuchter, Bühnenbauer sowie Betreiber von Diskotheken. Sieben Millionen Euro innerhalb des Programms sind speziell für die Kinos in Niedersachsen reserviert. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes.
Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhalten für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes. Um gerade sehr kleine Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust mit einem Ausgleich von 15 Prozent gefördert.
Schausteller können alternativ für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalen Umsatzverlustausgleich von bis zu 7,5 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten sowie einen Ausgleich der in April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen von bis zu 20 Prozent als betriebliche Fixkosten.
Die maximale Fördersumme beträgt pro Unternehmen 50.000 Euro. Die Förderung läuft bis 30. Juni 2021. Wer Novemberhilfe oder Dezemberhilfe erhält – und damit eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes – erhält für diesen Zeitraum keine Landesförderung.
https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe/index.jsp
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung