Landeskartellbehörde legt Vergleich vor.
Niedersachsen – Die beim Niedersächsischen Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde hat heute erste Ergebnisse aus dem Trinkwasserpreisvergleich zum Stichtag 31.12.2019 vorgelegt. Die Untersuchung gibt einen Überblick über die Strukturen der niedersächsischen Wasserbranche und der Wasserentgelte beziehungsweise über deren Entwicklung seit der letzten Abfrage 2009.
Insgesamt 114 Preise erhebende Wasserversorgungsunternehmen (WVU) mit 134 Tarifgebieten und 64 Gebühren erhebende WVU mit 68 Tarifgebieten haben Daten geliefert.
Im Schnitt bezahlten die Niedersachsen zum Stichtag 2,12 Euro pro m³ – netto, das heißt ohne Umsatzsteuer. Im Vergleich zur Trinkwasserpreisuntersuchung 2009 sind die Preise um rund 19 Prozent gestiegen. Damals lag der Durchschnittspreis bei 1,78 Euro pro m³. Die Rangliste der Preise und Gebühren für Trinkwasser sind im Internet veröffentlicht ( www.mw.niedersachsen.de/wasserkartellrecht ). Nach Stichtagsende bis Juli 2020 haben 38 Wasserversorgungsunternehmen ihre Preise angehoben.
Die Preisunterschiede sind groß: Während in Friedland ein Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 282,40 Euro im Jahr bezahlt, sind es im emsländischen Werlte 69,60 Euro. Der durchschnittliche Jahresverbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts liegt bei ca. 80 m³.
Der Unterschied bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 50 m³ beträgt 136 Euro: Für einen Ein-Personen-Haushalt im emsländischen Werlte kostet das Trinkwasser im Jahr durchschnittlich 54,50 Euro, während ein Ein-Personen-Haushalt in Vienenburg 190,50 Euro für dieselbe Menge bezahlt.
Bezogen auf einen durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses von etwa 150 m³ liegen die Differenzen bei bis zu 394,50 Euro. Während der Haushalt eines Einfamilienhauses im emsländischen Werlte für 150 m³ Trinkwasser 103,50 Euro bezahlt, fallen im südniedersächsischen Friedland für dieselbe Menge Trinkwasser 498 Euro an.
Die Landeskartellbehörde kündigt daher an zu überprüfen, ob einzelne Wasserpreise missbräuchlich überhöht sein könnten. Dabei wird den WVU Gelegenheit geben, Rechtfertigungsgründe zu nennen. So können die Preise in dünn besiedelten Gebieten oder in Gegenden, in denen es auf Grund der Topographie aufwändiger ist, das Leitungsnetz zu betreiben, durchaus zu Recht teurer sein als in anderen Gegenden.
Anders als bei Strom oder Gas können Kunden bei Wasser nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, sondern sind auf den örtlichen Versorger angewiesen. Die Untersuchung der Landeskartellbehörde bezieht alle WVU ein, die privatrechtliche Preise erheben. Die Gebühren erhebenden Wasserversorgungsunternehmen unterliegen der Kommunalaufsicht und werden kartellrechtlich nicht überwacht. Um einen Gesamtüberblick über die niedersächsischen Wasserpreise zu bekommen, wurde auch die Höhe der Gebühren abgefragt.
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung