Sozialministerin Carola Reimann: „Unser Ziel ist die barrierefreie Teilhabe in allen Lebensbereichen“
Niedersachsen / Hannover – Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. „Dieses Gesetzesvorhaben ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen“, sagte Sozialministerin Carola Reimann. Es zähle zu den wichtigen sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode und sei eine Maßnahme des Aktionsplans Inklusion der Landesregierung für die Jahre 2019/2020.
Die mit dem Gesetz angestrebten Neuerungen:
Zum einen soll der Begriff der Behinderung in Anlehnung an Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention neu definiert werden: Nicht der Mensch mit Beeinträchtigung soll im Fokus der Definition stehen, sondern einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die einen Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen daran hindern, am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teil zu haben.
Zum anderen soll dem Partizipationsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention nunmehr umfassend Rechnung getragen werden:
So sollen Menschen mit Behinderungen bei der Besetzung von Gremien künftig angemessen berücksichtigt werde. Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene sollen sich zu einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammenschließen und bei der Berufung des Landesbehindertenbeirats aktiv mitwirken können.
„Unser Ziel ist Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen“, sagte Ministerin Carola Reimann. „Um dies zu erreichen und zu fördern soll ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit eingerichtet werden, das Informationen und Unterstützung zur Barrierefreiheit bereitstellt.“
Der Gesetzentwurf sieht zur Verwirklichung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen vor zwischen anerkannten Verbänden für Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich. Darin sollen prioritäre Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit vereinbart werden. Mithilfe der Zielvereinbarungen soll überprüft werden können, inwieweit Maßnahmen zeitgerecht umgesetzt werden.
Damit Barrierefreiheit nicht nur im öffentlichen Sektor verbessert wird, sollen anerkannte Verbände der Behindertenhilfe auch mit Organisationen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft Zielvereinbarungen treffen können.
Weiteres Ziel der Gesetzesnovelle ist die Stärkung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen: Alle Ministerien und die Staatskanzlei sollen verpflichtet werden, Ablehnungen von Vorschlägen und Anregungen der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben schriftlich zu begründen.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Die staatliche Koordinierungsstelle hätte die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten, insbesondere durch Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen, ihrer Verbände und Institutionen.
Auch den Kommunen soll zukünftig bei Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine größere Rolle zukommen. Auch sie sollen die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Für die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen werden regelmäßige Inklusionskonferenzen vorgeschlagen. Inklusionsberichte sollen erarbeitet werden, damit der in den Kommunen Niedersachsens gestaltete Sozialraum und das Gemeinwesen möglichst inklusiv ausgerichtet werden.
Pünktlich zur Vorlage des Gesetzesentwurfs zum NBGG liegt auch die erste Zwischenbilanz des Aktionsplans Inklusion der Niedersächsischen Landesregierung für die Jahre 2019/2020 vor. Von den 147 Maßnahmen befinden sich aktuell 105 in der Umsetzung, werden bereits umgesetzt und als Daueraufgabe fortgeführt oder sind vollständig abgeschlossen, dies entspricht einem prozentualen Anteil von 71% der Gesamtmaßnahmen.
Dr. Carola Reimann: „Ich freue mich sehr über die erfolgreiche Fortsetzung des Aktionsplans Inklusion. Besonders die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuungsperson bestellt ist, war eine wichtige Maßnahme. Die Neugestaltung des NBGG ist eine weitere zentrale Maßnahme des Aktionsplans, die nun eingeleitet wird. Es zeige sich, dass Niedersachsen auf dem Weg zur Barrierefreiheit mit großen Schritten vorankomme.“
***
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover