Niedersachsen / Hannover – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundes sind sich einig, dass es bei der Analyse von PCR-Tests angesichts der hohen Auslastung der Laborkapazitäten zukünftig zu einer Priorisierung kommen solle. Das Bundesgesundheitsministerium wird dazu in den kommenden Tagen eine Anpassung der nationalen Teststrategie und der Bundestestverordnung vornehmen.
Mit der Änderung der Testverordnung soll unter anderem auch ermöglicht werden, dass Apotheken flächendeckend in die Analyse von PCR-Tests eingebunden werden.
Zur Erhöhung der PCR-Testkapazitäten in Niedersachsen bringt das Gesundheitsministerium deshalb als erstes Bundesland eine gezielte Förderrichtlinie für Apotheken auf den Weg: Damit können Apotheken 80 Prozent des Anschaffungspreises von PCR-Testgeräten als Förderung erhalten. Die maximale Fördersumme pro Apotheke beträgt 3.000 Euro. Insgesamt stellt das Land drei Millionen Euro bereit.
„Wir wollen kurzfristig das Potential für PCR-Testungen in den Apotheken in Niedersachsen heben, damit die Priorisierung bei der PCR-Analyse so selten wie möglich stattfinden muss und so viele Menschen wie möglich wohnort- und zeitnah einen PCR-Test erhalten können“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Der große Vorteil an diesem Ansatz ist, dass Apotheken flächendeckend im ganzen Land vorhanden sind und bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht großes Vertrauen genießen. Auf diese Weise muss keine neue Testinfrastruktur aufgebaut werden und die Versorgung mit PCR-Tests wird auch im ländlichen Raum massiv und langfristig verbessert“, so Behrens.
Die Apotheken können sofort in die Beschaffung der notwendigen Geräte einsteigen und erhalten die Förderung auf Antrag bei der NBank rückwirkend. Entsprechende Anträge müssen bis 31. März 2022 eingereicht werden.
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung