HANNOVER (NI) – In Niedersachsen gibt es einen dritten Fall von Geflügelpest in einem Nutztierbestand. Betroffen ist ein Betrieb mit 10.000 Mastputen in Dötlingen, Landkreis Oldenburg. Nachdem ein Privatlabor am Freitag bei erkrankten Puten des Betriebes das Aviäre Influenzavirus H5 festgestellt hatte, wurde der Bestand am gestrigen Abend vom Landkreis Oldenburg amtlich beprobt. Das Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat den Verdacht auf H5 bestätigt. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat heute (Samstag) festgestellt, dass es sich um die hochpathogene Form des Virus, also H5N8 handelt. Der betroffene Bestand mit 17 Wochen alten Putenhähnen soll voraussichtlich am Sonntaggetötet werden.
Das Veterinäramt des Landkreis Oldenburg hat ab heute 16 Uhr für 72 Stunden ein sogenanntes Stand-Still für den Bereich der Gemeinde Dötlingen angeordnet, dort befinden sich 91 Betriebe mit rund einer Million Stück Geflügel. In dieser Überwachungszone ist das Verbringen von Geflügel, sonstigen gehaltenen Vögeln und Eiern, die das hochpathogene Virus verschleppen könnten, verboten. Im Umkreis von einem Kilometer um den Betrieb liegen zwei weitere Geflügelställe mit insgesamt rund 24.000 Puten. Diese werden nun ebenfalls auf das Vogelgrippevirus hin untersucht. Ob weitere Geflügelbestände vorsorglich getötet werden müssen, entscheidet sich erst nach der Risikobewertung des Landkreises. Der Landkreis hat außerdem einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. In beiden Gebieten zusammen befinden sich rund 400 Geflügelhaltungen mit rund 4,6 Millionen Stück Geflügel.
Betroffen ist wie bereits im November im Landkreis Cloppenburg und im Dezember im Landkreis Vechta ein geschlossener konventioneller Putenmastbetrieb in einem Gebiet mit flächendeckender Aufstallung. Bereits seit Mitte November gilt im Landkreis Oldenburg die Stallpflicht. Beim ersten niedersächsischen Fall von Geflügelpest mit H5N8 wurden im Landkreis Cloppenburg etwa 108.000 Tiere getötet, beim zweiten Fall im Landkreis Vechta etwa 8.400 Tiere. Bei den Untersuchungen der Nutztierbestände im dortigen Sperrbezirk hatte sich kein weiterer Fall von Vogelgrippe ergeben.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer lobte das schnelle Eingreifen der Landkreisbehörde und des LAVES. „Jeder Fall von Vogelgrippe in einem Nutztierbestand ist ein schlimmes Ereignis. Bisher haben wir aber nur vereinzelte Fälle. Dies zeigt wie wichtig es ist, dass die Betriebe alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, damit das Virus nicht in die Ställe gelangen kann.“ Landesweit wurde zum Schutz der Betriebe das Haus- und Wildvogelmonitoring deutlich verstärkt. In diesem Jahr wurden bereits mehr als 1.300 Wildvögel untersucht. Insgesamt gibt es in Niedersachsen seit November 14 Nachweise von Vogelgrippe bei Wildvögeln. In Deutschland wurde H5N8 bisher in 13 Geflügelhaltungen und vier Zoos/Tierparks nachgewiesen.
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz