Pirmasens – Corona-Aktuell 23.04.2021: Das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetz wirkt sich unmittelbar auf Kindergärten und Schulen in Pirmasens aus. Die Einrichtungen sind ab kommenden Montag, 26. April 2021 geschlossen. Für die Kinder wird eine Notbetreuung angeboten.
Nach Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) werden die Schulen in Pirmasens für mindestens eine Woche bis einschließlich Freitag, 30. April, in den Distanzunterricht wechseln. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist der Präsenzunterricht bei den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen untersagt, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet.
Diese Marke wurde an den maßgeblichen Tagen vom 20. bis 22. April 2021, überschritten, so dass der Präsenz- bzw. Wechselunterricht an den Pirmasenser Schulen eingestellt werden muss. Für die Abschlussklassen der Regelschulen sowie für die Förderschulen besteht die Option, dass Wechselunterricht unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden kann. Die Entscheidung obliegt den Schulleitungen. Die individuellen Regelungen sowie Angebote für Notbetreuung sind in Kürze auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen zu finden. Eine Rückkehr zum Präsenz- bzw. Wechselunterricht ist erst wieder möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 165 bleibt.
Die sogenannte Bundesnotbremse zwingt die Stadt Pirmasens ab 26. April 2021 die Kindergärten vorläufig zu schließen. An allen kommunalen Kindertagesstätten, dazu zählen auch Krippen, Horte sowie Lern- und Spielstuben, wird ab kommenden Montag eine Notbetreuung eingerichtet. Die Eltern werden dringend gebeten, wann immer möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Eine Aufnahme in die Notbetreuung erfolgt nur in Fällen, in denen eine andere Unterbringung nicht gewährleistet werden kann.
Die Notbetreuung kommt vor allem für folgende Personen infrage:
Ø Mädchen und Jungen in Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischen Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher unzumutbar ist
Ø Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Ausbildung nachgehen müssen sowie Kinder berufstätiger Alleinerziehender
Ø Mädchen und Jungen in Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder teilstationären Hilfen für Erziehung nach SGB VIII. erhalten
Ø Kinder, bei denen die Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten ist; deren Sorgeberechtigten sollen ermuntert werden, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen
Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, müssen dies glaubhaft darlegen. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht erforderlich. In den Einrichtungen wird weiterhin ein Mittagessen für die Kinder angeboten. Kinder mit erhöhtem Risiko, dazu zählen Vorerkrankungen, ein unterdrücktes Immunsystem oder akute Infekte, können nicht betreut werden.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage in Pirmasens gelten für das Stadtgebiet die entsprechenden Regelungen der Bundesnotbremse. Dazu zählt u.a. auch eine nächtliche Ausgangssperre. Einen entsprechenden Überblick zu den wichtigsten Lebensbereichen wie Handel, Dienstleistungen, Sport und Freizeit finden Interessierte im Laufe des Nachmittags unter www.pirmasens.de .
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Stadt Pirmasens