POL-PPTR: Warnung vor Betrugsmasche Schockanruf – Vollendeter Call-Center-Betrug in Trier-Pfalzel mit Geldabholung

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Betrugsmasche Schockanruf Trier-Pfalzel (ots) – Am 08. August 2024, gegen 14:15 Uhr, übergab ein älteres Ehepaar in Trier-Pfalzel nach einem Schockanruf einen niedrigen fünfstelligen Betrag an einen bislang unbekannten Täter.

Vorangegangen war ein sogenannter Schockanruf, bei dem sich zunächst ein junger Mann als Enkel der Geschädigten ausgab. Ein unbekannter Mann übernahm direkt die Gesprächsführung. Dieser gab vor, dass der Enkel des späteren Opfers einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Um die Verhaftung des Enkels zu vermeiden, müsse die Familie eine hohe Kaution hinterlegen.

Von diesen schlimmen Nachrichten schockiert und überwältigt ging die Geschädigte auf den Betrugsversuch ein.

Am Nachmittag übergab das Ehepaar gegen 14:15 Uhr einem vermeintlichen Polizisten die geforderte Kaution. Unbekannte Täter haben sich anschließend mit einem möglicherweise grauen oder hellblauen Fahrzeug von der Örtlichkeit entfernt.

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Die Kriminalpolizei Trier fragt:

Wer hat im Tatzeitraum, Donnerstag, 08.August 2024 zwischen 13:45 Uhr und 14:45 Uhr in der Ortslage Trier-Pfalzel, insbesondere im Bereich der Straßen Philosophenweg, Am Kändelchen, Am Mühlenteich sowie der Pfalzeler Straße, verdächtige Fahrzeuge, insbesondere mit auswärtigen Kennzeichen, verdächtige Personen oder andere verdächtige Wahrnehmungen gemacht?

Zeugen werden gebeten Hinweise unter der Telefonnummer 0651/9779-2290 an die Kriminalpolizei Trier mitzuteilen.

   In diesem Zusammenhang warnt die Polizei wiederholt vor solchen 
Schockanrufen:
   - Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen 
     Verhältnissen preis.
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen, legen Sie 
     einfach auf.
   - Kontaktieren Sie unmittelbar die von den Tätern benannten 
     Kinder/Angehörigen
   - Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
   - Ist die Geschichte wirklich plausibel? In Deutschland muss z. B.
     für lebensnotwendige medizinische Behandlungen oder zur 
     Freilassung aus polizeilichem Gewahrsam niemals Geld 
     vorgestreckt werden.
   - Bei Zweifeln informieren Sie umgehend die Polizei. Wählen sie 
     selbst den Notruf und nutzen Sie keine Rückruffunktion ihres 
     Telefons.
   - Erzählen Sie insbesondere lebensälteren Angehörigen und 
     Bekannten von der Betrugsmasche.
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Weitergehende Informationen zu diesen Betrugsmaschen finden Sie online unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

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Text: Polizeipräsidium Trier