Presseschau – Regensburg (BY) – Wie gefahrengeneigt die Kooperationen von Ermittlern mit Spitzeln aus dem Milieu sind, hat nicht erst der NSU-Komplex und die LKA-Affäre gezeigt.
Verfassungsschützer und Polizei geraten bei diesen Kontakten sehr leicht in Graubereiche. Sie halten V-Leute im Dienst der Sache an der zu langen Leine und riskieren, sich selbst in Illegales zu verstricken. Es ist deshalb im eigenen Interesse der Polizei, dass diese Operationen von neutralen Kontrollinstanzen scharf im Blick behalten werden.
Nur ein Richter sollte entscheiden, ob V-Leute im konkreten Fall unabdingbar sind. Das Parlamentarische Kontrollgremium muss zudem das Recht haben, Fehlentwicklungen zumindest im Rückblick zu identifizieren, um neue Sicherheitsmechanismen zu empfehlen.
Der Oberpfälzer SPD-Mann Franz Schindler hat die Gesetzeslücke erkannt – mit gutem Gespür für das, was Recht ist. Schön, dass auch das Innenministerium das Problem sieht. Diese Erkenntnis muss jetzt aber in unverzügliches Handeln münden.
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