Wissenschaftliche Dienste: Es gilt das Recht auf freie Seefahrt
Presseschau – Osnabrück (NI) – Libyen verstößt mit der Behinderung von Seenotrettern weit vor seiner Küste gegen das Völkerrecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag) vorliegt.
Darin heißt es: „Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für eine Such- und Rettungs-Zone jenseits des Küstenmeeres.“ Ein Staat dürfe Schiffen nicht die Einfahrt in diese Gewässer verwehren: „Eine Beeinträchtigung dieses Rechts (…) womöglich unter Androhung oder Anwendung von Zwangsmitteln, stellt einen Verstoß gegen das Seevölkerrecht dar.“ Zwar habe ein Staat in dieser Zone gewisse Kontrollrechte, müsse aber das Recht auf freie Seefahrt respektieren: „Die Behinderung von Seenotrettungsoperationen fällt nicht darunter.“
Die westlibysche Regierung hatte vor einigen Wochen eigenmächtig eine 74 Seemeilen breite „Such- und Rettungsregion“ ausgerufen, die bis weit in internationales Gewässer ragt. In dieser Zone beansprucht Libyen Hoheitsgewalt, droht privaten Hilfsorganisationen und erklärt sich allein zuständig für Seenotrettungen. Viele private Seenotretter haben ihre Rettungsmaßnahmen deshalb vorerst eingestellt.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, sagte: „Es bestätigt sich, dass es sich bei der libyschen Küstenwache um eine kriminelle Truppe handelt, die auf Recht und Gesetz pfeift.“ Jelpke forderte die Bundesregierung und die EU auf, die Zusammenarbeit „mit diesen Gangstern sofort einzustellen.“ Sonst machten sie sich an der Mitwirkung von Menschenrechtsverletzungen schuldig. Die Linken-Politikerin hat beantragt, das Thema Kooperation mit Libyen auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses am Dienstag zu setzen.
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