Ein Kommentar von Maximilian Plück.
Presseschau – Düsseldorf (NRW) – Das Lohntransparenzgesetz gibt Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, Diskriminierung im eigenen Betrieb aufzudecken. Sie bekommen Gewissheit darüber, ob sie systematisch schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen. Als die damalige Ministerin Manuela Schwesig das Gesetz vorantrieb, war der Aufschrei im Unternehmerlager groß.
Von einem „Bürokratiemonster“ war die Rede. Die Realität widerlegt diese Vorbehalte: Wenn niemand fragt, entsteht auch keine Bürokratie. Natürlich sind die Sorgen groß. Keine Beschäftigte hat Lust, im Kollegenkreis als Querulantin dazustehen, die den Betriebsfrieden gefährdet. Doch dafür bietet das Gesetz Schutz.
Mitarbeiterinnen können ihre Anfrage über den Betriebsrat starten, dann ist die Anonymität gewährleistet. Deshalb der Appell: Kolleginnen, traut Euch! So wird guter Druck erzeugt. Denn am Ende muss es im Interesse des Unternehmers sein, seine Beschäftigten gerecht zu behandeln.
Wer den Ruf hat, Frauen zu benachteiligen, wird es im sich verschärfenden Wettbewerb schwerer haben, weibliche Fachkräfte zu bekommen.
Rheinische Post
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