Straubing (BY) – Auch wenn Raser vielleicht keine Anklage wegen Mordes fürchten müssen: Wer meint, einen anderen im Straßenverkehr zu einem Rennen herausfordern und den Tod eines Menschen riskieren zu müssen, kann mittlerweile bis zu zehn Jahre im Gefängnis landen.
Eine erhebliche Strafe. Doch schreckt sie wirklich ab? Wer sich an der Raserei beteiligt, muss konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Ihm sollte dauerhaft der Führerschein entzogen, das Auto beschlagnahmt werden. Dann würden sich PS-Junkies gut überlegen, ob sie sich zu Autorennen verabreden oder jemanden an der Ampel herausfordern.
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
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