Ratgeber Recht – E-Scooter: Seit mehr als zwei Monaten sind E-Scooter auf deutschen Straßen unterwegs und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Zumindest bei ihren Fahrern. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Nicht alle in Elektrofachmärkten angebotenen Roller haben die notwendige Genehmigung, um auf der Straße zu fahren. Daher müssen viele Käufer derzeit noch auf die Lieferung ihrer Roller warten. Welche Regeln für E-Roller gelten und worauf Käufer achten sollten, hat sich der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip angesehen.
Ohne Führerschein und ohne Helm düsen die Elektro-Tretrollerfahrer durch den Spätsommer. Das dürfen sogar schon 14-Jährige – allerdings nicht auf den gemieteten Modellen. Denn fürs Mieten müssen Fahrer volljährig sein. Gerollert wird auf dem Radweg. Ist keiner vorhanden, müssen Scooter-Fahrer auf die Straße ausweichen. Fußwege und Fußgängerzonen sind tabu. Wer sich einen eigenen Roller kauft, zahlt dafür zwischen 750 und 1.650 Euro. „Wichtig ist, dass Sie mit Versicherung und Zulassung unterwegs sind“, sagt Kathrin Gotthold, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Sonst riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und eventuell sogar einen Punkt in Flensburg.“
Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, kann es teuer werden
Um die Zulassung kümmert sich in der Regel der Hersteller. Ob ein Roller für die Straße zugelassen ist, lässt sich am Typenschild auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs erkennen. Dort steht die Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ sowie eine Identifikationsnummer. „Es wurden aber bereits Fahrzeuge ohne Zulassung verkauft“, sagt Gotthold. „Besitzen Sie einen solchen Roller, sollten Sie den Händler bitten, das Gefährt zurückzunehmen und Ihnen mit Zulassung zurückzuschicken.“
Im Prinzip können Käufer auch selbst eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Das ist aber kompliziert. Sie wird nur erteilt, wenn der Scooter die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Erfüllt er sie von Werk aus nicht, muss der Fahrer nachrüsten. Bevor die entsprechende Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilt, kontrollieren Prüfstellen, ob der E-Scooter tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und diese Prüfung kann teuer werden.
Eine Kfz-Versicherung ist ein Muss
Die E-Scooter brauchen Versicherungsschutz. Finanztip rät zur Kfz-Haftpflicht. „Diese deckt alle Schäden ab, die Sie bei Dritten verursachen“, erklärt Gotthold. „Allerdings nur bis zu einer festgelegten Summe. Wir empfehlen mindestens 100 Millionen Euro je Schadensfall und 15 Millionen Euro je geschädigter Person.“ Die Verträge kosten zwischen 19 und 60 Euro jährlich. Wer auch Diebstahl-, Brand- und Sturmschäden abdecken möchte, wählt zusätzlich eine Kaskoversicherung. „Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, dass Sie Fahrzeugnummer und Seriennummer nicht vertauschen“, warnt Gotthold. Das sei ein häufiger Fehler. „Damit riskieren Sie, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.“
Als Nachweis des Versicherungsschutzes gilt die Versicherungsplakette. Sie wird an der Rückseite des Tretrollers angebracht, direkt unter dem Scheinwerfer. Achtung: Die Plakette ist nur begrenzt gültig, und zwar vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach müssen Rollerbesitzer einen neuen Vertrag abschließen.
Wer sich den E-Tretroller lieber leihen möchte, als ihn zu kaufen, lädt die App eines Sharing-Anbieters herunter, registriert sich und hinterlegt die Zahlungsmethode. Lime, Tier, Voi und Co. akzeptieren meist Kreditkarte, Debitkarte oder Paypal. Jede angefangene Minute kostet derzeit 15 bis 20 Cent. Obendrauf kommt noch eine Leihgebühr von einem Euro.
Weitere Informationen
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/e-scooter/
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Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
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