Ratgeber Recht – Nach Orkan „Sabine“: Was Hausbewohner jetzt beachten sollten

Ratgeber-Recht-und-Urlteil- Deutsches Tageblatt -Ratgeber Recht – Orkan „Sabine“ fegt seit Sonntagnacht über Deutschland hinweg. Abgedeckte Dächer, kaputte Fenster und umgestürzte Bäume sind nun vielerorts die Folge. Versicherungsexperte Peter Schnitzler von ERGO gibt betroffenen Hausbewohnern hilfreiche Tipps.

Sturmfolgen sichten

Sobald der Sturm abgeklungen ist, können Betroffene ihr Haus begutachten, um mögliche Schäden und Gefahrenquellen zu entdecken: Sind Balkontüren und Fenster in Ordnung, sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf dem Dachfirst, haben Äste und Bäume die Regenrinnen gelockert? Auch eine „Sichtprüfung“ des Hausdachs gehört zu den ersten wichtigen Maßnahmen. Das heißt, das Dach von der Straße, vom Dachfenster oder dem Balkon aus begutachten, ohne es zu betreten. Peter Schnitzler empfiehlt, alle festgestellten Schäden zu fotografieren. Wer in der Umgebung unmittelbare Gefahrenquellen entdeckt – wie zum Beispiel einen auf die Straße gestürzten Baum –, sollte diese umgehend durch die Feuerwehr beseitigen lassen, um sich und andere nicht zu verletzen.

Kleine Schäden sofort beheben

Kleinere Schäden wie zerstörte Fensterscheiben sollten Betroffene sofort provisorisch beheben, um so mögliche Folgen wie eindringendes Regenwasser zu verhindern. „Ist Wasser bereits in den Wohnraum gelangt, gilt es alle elektrischen Geräte vom Netz zu nehmen oder noch besser: den Strom abzuschalten. Dann sorgfältig prüfen, ob die Geräte mit Wasser in Berührung gekommen oder beschädigt sind“, rät Peter Schnitzler. Denn dann könnte ihre Inbetriebnahme unter Umständen lebensgefährlich sein. Wichtig: Mit den allgemeinen Aufräum- und Reparaturarbeiten oder der Beauftragung eines Handwerkers unbedingt warten, bis die Versicherung beziehungsweise ihr zuständiger Schadensermittler den Schaden begutachtet hat!

Versicherer kontaktieren

Betroffene sollten ihre Wohngebäudeversicherung direkt nach der ersten Sichtung der Schäden kontaktieren. Laut Peter Schnitzler sind dafür folgende Angaben notwendig: Eine möglichst genaue Beschreibung der Schäden, deren Umfang – beispielsweise vier Fenster im Erdgeschoß, eines im ersten Stock – und die ungefähre Schadenshöhe. Die Fotos der Sturmschäden dienen als eindeutiger Nachweis und unterstützen bei der Einschätzung der Schadenshöhe. Er rät außerdem, beschädigte Gegenstände nicht vorschnell zu entsorgen, sondern sie zum Schadensnachweis aufzubewahren. Auch Quittungen können helfen, die Schadenshöhe zu ermitteln. Wer keine Rechnungen mehr hat, sollte versuchen, den Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis anzugeben. Wichtig dabei ist, dass die Gefahr „Sturm“ explizit in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein muss. Um eine schnelle Ersatzleistung zu gewährleisten, gibt es bei vielen Versicherern auch die Möglichkeit, Schäden direkt online zu melden.

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ERGO-Versicherung