Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.
Ratgeber Recht – Krankgeschriebene Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, das Haus zu verlassen. Mit einer Einschränkung: Sie dürfen nichts tun, was die Genesung verhindern oder verzögern könnte. Was Betroffene im Einzelfall unterlassen sollten und was nicht, ist also bei jeder Erkrankung unterschiedlich.
Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, richtet sich danach, was der Arzt angeordnet hat. Gegen notwendige Lebensmitteleinkäufe und Apothekengänge kann der Chef nichts einwenden. Auch ein Spaziergang ist häufig erlaubt – dies kann den Heilungsprozess sogar fördern. Etwa, wenn der Krankgeschriebene nach einem Bandscheibenvorfall viel Bewegung braucht oder wenn er unter einer Erkältung leidet. Die frische Luft stärkt das Immunsystem und wirkt sich positiv auf die Atemwege aus. Bei Depressionen ist körperliche Aktivität im Freien ebenfalls empfehlenswert.
Wer hingegen Fieber hat, sollte besser im Bett bleiben. Übrigens: Auch auf Reisen müssen Krankgeschriebene nicht verzichten, solange sich dies nicht negativ auf die Genesung auswirkt. Ihre Reisepläne sollten Kranke aber auf jeden Fall vorher absprechen – mit ihrem Arzt, ihrem Arbeitgeber und ihrer Krankenkasse.
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