Recht und Urteile – Mainz – Der Bundesgerichtshof hat mit einer heute in Karlsruhe verkündeten Entscheidung die Verurteilung zweier Justizvollzugsbediensteten aus Rheinland-Pfalz aufgehoben und diese vom Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Die Vorinstanz – das Landgericht Limburg – hatte beide im Juni 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Hintergrund war die Entscheidung der Beamten, einen Strafgefangenen in den offenen Vollzug zu verlegen und ihm dort weitere Lockerungen zu gewähren. Der Gefangene hatte sodann während eines Ausgangs ein Fahrzeug geführt, ohne im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis zu sein, war in eine Polizeikontrolle geraten und geflüchtet; bei seiner Flucht stieß er mit dem Fahrzeug einer Frau zusammen, die ihren tödlichen Verletzungen erlag.
Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin in Mainz: „Es ist zu begrüßen, dass der Bundesgerichtshof mit seiner heutigen Entscheidung Klarheit in die Frage gebracht hat, wann Bedienstete des Justizvollzugs für Prognoseentscheidungen im offenen Vollzug strafrechtlich selbst verantwortlich sind. Das gesamte Verfahren hat große Verunsicherung unter allen Bediensteten ausgelöst, mit der Folge, dass Verlegungen in den offenen Vollzug signifikant zurückgegangen sind. Dabei brauchen wir den offenen Vollzug als sinnvolles Instrument, um Gefangene rechtzeitig vor ihrer Entlassung bestmöglich in die Gesellschaft wiedereingliedern zu können.“
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