Reform des Steuerklassensystems: Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 – Was bedeutet das für Ehepaare und Lebenspartner?

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Die Bundesregierung plant eine Reform des Steuerklassensystems: Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft und durch das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) ersetzt werden. Diese Änderung soll eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast und eine Modernisierung des veralteten Systems bewirken. Aber sie hat auch dramatische Auswirkungen in Bezug auf das Arbeitslosengeld.

Hintergrund der Reform

Das derzeitige System der Steuerklassenkombinationen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner stammt aus der Zeit der Papierlohnsteuerkarten und ist veraltet. Besonders die Steuerklasse 5, die oft von geringer verdienenden Partnern gewählt wird – meist Frauen – führt zu einer höheren monatlichen Steuerbelastung und finanziellen Nachteilen für den Zweitverdiener. Die Reform soll dieses Ungleichgewicht beseitigen​ (Bundesministerium der Finanzen)​​ (Deutscher Bundestag)​.

Was ändert sich bei der Reform des Steuerklassensystems?

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Zukünftig sollen beide Partner in die Steuerklasse IV eingestuft werden, wobei ein Faktor berücksichtigt wird, der das individuelle Einkommen des jeweiligen Partners reflektiert. Dies bedeutet, dass jeder Partner nur den Anteil der Lohnsteuer zahlt, der seinem tatsächlichen Einkommen entspricht. Hohe Nachzahlungen am Jahresende sollen dadurch vermieden und die monatlichen Nettobezüge gerechter verteilt werden​.

Auswirkungen auf das monatliche Einkommen und Arbeitslosengeld

Viele Paare nutzen derzeit die Steuerklassenkombination 3 und 5, um im Monat mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Mit der Einführung des Faktorverfahrens könnte das monatliche Netto-Einkommen zunächst geringer ausfallen. Doch unterm Strich bleibt das Gesamteinkommen gleich, da die Steuerlast fairer und genauer verteilt wird.

Ein wichtiger Aspekt betrifft das Arbeitslosengeld. Derzeit wird das Arbeitslosengeld basierend auf dem Nettolohn berechnet, was bedeutet, dass der Partner mit der Steuerklasse 3 einen höheren Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Nach der Reform würde dieser Vorteil entfallen, da beide Partner in Steuerklasse IV mit Faktor eingestuft werden. Dies könnte zu einer geringeren Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld führen und somit einen finanziellen Nachteil bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit bedeuten​​.

Gründe für die Reform

Die Reform zielt darauf ab, das Steuersystem zu modernisieren und gerechter zu gestalten. Besonders die ungleiche Belastung in der Steuerklasse 5 soll damit behoben werden. Das neue Verfahren fördert zudem die Arbeitsaufnahme und -ausweitung für Zweitverdienende und stärkt in Teilzeit arbeitende Ehepartner und Lebenspartner. Die geplante automatisierte Abwicklung soll den Verwaltungsaufwand verringern und die Steuerberechnung vereinfachen.

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Zeitplan der Umsetzung

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 soll schrittweise bis Ende 2029 erfolgen. Bis dahin bleibt das aktuelle System bestehen. Paare haben somit ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten und ihre Finanzplanung anzupassen.

Fazit

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 und die Einführung des Faktorverfahrens ist ein Schritt hin zu einem moderneren und gerechteren Steuersystem. Obwohl dies für einige Paare zunächst eine Anpassung bedeutet, werden langfristig gerechtere Steuerbelastungen und weniger finanzielle Überraschungen angestrebt. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls beraten lassen, um die besten Entscheidungen für ihre finanzielle Zukunft zu treffen. Zusätzlich sollten sie die möglichen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld berücksichtigen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.

Quellen Reform des Steuerklassensystems:

  • Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform der Steuerklassen.
  • Deutscher Bundestag – Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen.
  • Finanztip – Aus für Steuerklasse 3/5.
  • Augsburger Allgemeine – Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft: Das plant die Regierung.
  • SWR Aktuell – Abschied von Steuerklassen III und V: Was jetzt tun?
  • Bundesagentur für Arbeit – Anspruch und Berechnung des Arbeitslosengelds.
  • Finanztip – Arbeitslosengeld berechnen: Diese Höhe steht Dir zu.

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Text Reform des Steuerklassensystems: Holger Korsten – Redaktion Mittelrhein Tageblatt