Rheinland-Pfalz / Berlin – Bundesrat berät über Bund-Länder-Finanzen – Dreyer/Ahnen: „Umsetzung der Einigung schafft Planungssicherheit für den Landeshaushalt“

Mittelrhein-Tageblatt - rlp-24.de - News - Staatskanzlei Aktuell -Rheinland-Pfalz / Berlin –Bund-Länder-Finanzen: Die Regierungschefinnen und -chefs des Bundes und der Länder haben sich Ende 2016 auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigt. Zur Umsetzung der Beschlüsse hat die Bundesregierung zwei Gesetze mit Änderungen am Grundgesetz und einfachgesetzlichen Regelungen vorgelegt, die der Bundesrat heute im 1. Durchgang beraten hat.

„Die Vereinbarungen zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzsystems sind ein fairer Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten. Bund und Länder haben damit ihre Handlungsfähigkeit im solidarischen Föderalismus unter Beweis gestellt. Die Neuregelung sorgt für Planungssicherheit mit Blick auf das Jahr 2020, wenn die neue Schuldenregel in den Ländern gilt. Sie trägt dazu bei, die finanzielle Ausstattung der Länder angesichts der gestiegenen Herausforderungen bei der Finanzierung von Zukunftsausgaben gerade in den Bereichen Bildung und Infrastruktur sicherzustellen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der heutigen Beratungen.

Die Vereinbarung stellt die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab dem Jahr 2020 auf eine neue Grundlage. Der Länderfinanzausgleich wird in die Verteilung des Umsatzsteueranteils der Länder integriert. Die Einigung enthält zudem eine Reihe an Maßnahmen mit dem Ziel, die Erledigung von staatlichen Aufgaben im Bundesstaat zu verbessern. So kann der Bund künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Gleichzeitig werden dem Bund neue Kontrollrechte bei der Verwendung von Finanzhilfen durch die Länder eingeräumt. Zudem ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes, mit der der Bund künftig allein für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen verantwortlich ist, vorgesehen.

„Es ist richtig, dass die Rolle des Bundes im Ausgleichssystem gestärkt wird. Der Ausgleich von Unterschieden in der Steuerkraft zwischen den Ländern wird aber noch immer überwiegend durch die Länder selbst finanziert. Der Bundesfinanzminister betont gerne, dass sich der ‚Einigungsbeitrag‘ des Bundes auf rund 9,5 Mrd. Euro belaufe. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass im Gegenzug bisherige Zahlungen des Bundes von fast fünf Milliarden Euro wegfallen“, so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

Der Bundesrat hat heute über eine Vielzahl an Änderungsvorschlägen zu den beiden Gesetzesvorlagen der Bundesregierung beraten. Im Hinblick auf die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ging es dabei um Forderungen nach einem Ausschluss der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung von Privaten, um Transparenz und Planungssicherheit bei den für die Länder wesentlichen finanziellen Modalitäten sowie um einen gemeinsam mit den Gewerkschaften sozialverträglich ausgestalteten Übergang von Beschäftigten zu der neu errichteten Gesellschaft.

„Die Vorlagen der Bundesregierung sind eine gute Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat hatte nunmehr die Aufgabe, den Formulierungsvorschlag des Bundes im Interesse der Länder zu bewerten und, wo nötig, zu präzisieren. So ist beispielsweise zu begrüßen, dass der Bund einen Betrag von 3,5 Milliarden Euro bereitstellt, um die Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zu stärken. Aus Sicht der Länder muss es aber auch darum gehen, die Spielräume bei der Verwendung der Mittel im Sinne der Kommunen zu flexibilisieren und zu erweitern“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen zur Stärkung des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung haben einen sehr weitreichenden Charakter. Dazu sagte Finanzministerin Ahnen: „Die Länder wissen, wo in den Finanzämtern der Schuh drückt. Der Einfluss der Länder auf die Grundsätze bei der Steuererhebung sollte deshalb nicht über Gebühr eingeschränkt werden.“

***

Text: Staatskanzlei in RLP