Rheinland-Pfalz – Bund-Länder-Schalte – Malu Dreyer: 30 Milliarden Euro für Nationalen Wiederaufbaufonds für Hochwassergebiete und präventive Corona Maßnahmen für sicheren Herbst beschlossen

Impfbereitschaft steigern und Testpflicht in Innenräumen einführen – Große Hilfe für Flutregionen in Rheinland-Pfalz.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Staatskanzlei in RLP -Mainz / Rheinland-Pfalz – Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Norden von Rheinland-Pfalz haben Bund und Länder über die Einrichtung eines Wiederaufbaufonds beraten.

Darüber hinaus sind Entscheidungen zum weiteren Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie getroffen worden. „Das ist auch ein wichtiges Signal für die betroffenen Menschen in der Flutregion zu wissen, dass ganz Deutschland helfen wird, die Region wiederaufzubauen. Gemeinsam mit dem Bund haben wir Soforthilfen beschlossen und zügig ausgezahlt. Das war eine wichtige erste Hilfe. Doch für den Wiederaufbau brauchen wir finanzielle Unterstützung in einem ganz anderen Maßstab.

Ziel der Landesregierung war, dass der Wiederaufbaufonds jetzt schnell durch den Deutschen Bundestag als Gesetz auf den Weg gebracht wird. Für die große Unterstützung und Solidarität der anderen Bundesländer und des Bundes bedanke ich mich ganz herzlich. Vom ersten Tag an konnten wir in Rheinland-Pfalz auf die Hilfe aus dem Länderkreis rechnen. Auch die Kanzlerin und Finanzminister Scholz waren direkt mit Unterstützungsangeboten zur Stelle“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin. Mit einem Volumen von mehr als 30 Milliarden Euro übersteige er alle bisher getroffenen Maßnahmen nach Unwetterkatastrophen im Bundesgebiet. „Allein in Rheinland-Pfalz haben wir Schäden von rund 15 Milliarden Euro ermittelt. Der Bund und die Länder tun alles dafür, die Heimat der Flutopfer wieder aufzubauen. Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, ist ein weiterer Schritt für den Wiederaufbau geschafft“, so die Ministerpräsidentin. Für die Aufbauhilfe werde der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro würden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen.

„Der Bericht des Weltklimarates von gestern hat uns drastisch vor Augen geführt, dass der Klimawandel noch schneller voranschreitet und die extremen Folgen von Starkregen, Flut und Feuersbrunst überall zuschlagen können. Deswegen werden wir neben dem Wiederaufbau mit ganzer Kraft auch an der Einhaltung unserer Klimaschutzmaßnahmen weiterarbeiten“, versicherte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Einen Wiederaufbau ohne Klimaschutz könne es nicht geben. Wichtig sei auch, die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu prüfen, da wir perspektivisch mit immer mehr Extremwetterereignissen leben müssen. Darum solle sich die Justizministerkonferenz kümmern.

Weitere Beschlüsse zur Hochwasserkatastrophe

· Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall verbessern: Dazu gehört insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Millionen Euro für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich soll das Cell-Broadcasting-System eingeführt werden, mit dem künftig auch die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel dazu werden zeitnah die Mobilfunkmasten in Deutschland technisch angepasst.

· Der Bund verzichtet auf die Erstattung der Kosten für die Einsatzkräfte des Bundes durch die betroffenen Länder.

Corona-Regeln für sicheren Herbst und Winter

„Die Infektionszahlen steigen und vielfach wird vor einer vierten Welle gewarnt. Auch, wenn die 7-Tage-Inzidenz durch die Impfkampagne heute eine andere Gefahrenprognose vermittelt als noch vor ein paar Monaten, bleibt es wichtig, die Infektionsrate niedrig zu halten. Derzeit liegt der R-Wert über 1 und die Infektionszahl verdoppelt sich schneller als im vergangenen Sommer. Daher werden wir frühzeitig handeln und die Impfquote weiter steigern und auf eine Testpflicht für Personen setzen, die weder geimpft noch genesen sind. Wenn wir heute präventiv handeln, können wir Schließungen in der Zukunft verhindern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz.

Impfquote steigern

„Mittlerweile sind mehr als 80 Prozent der vulnerablen Bevölkerung durch Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. Wir werden nicht nachlassen und die Impfquote weiter steigern. Wir müssen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie gefährdeten Menschen erhöhen, vor allem bei jenen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Als Landesregierung haben wir alles darangesetzt, Impfen so leicht wie möglich zu machen. Seit wir genügend Impfstoff haben, kann man sich in Rheinland-Pfalz vor dem Supermarkt oder in der Fußgängerzone am Impfbus seine Schutzimpfung holen; ohne Anmeldung, ohne Impfpass, der Personalausweis reicht dafür aus. Jetzt sollten die Unentschlossenen sich einen Ruck geben, denn auch hier gilt das Motto: Ich schütze Dich, Du schützt mich. Die Impfquote wird darüber entscheiden, wie Herbst und Winter 2021 werden und ob wir einen weiteren Lockdown verhindern können“, betonte die Ministerpräsidentin.

Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Personen

„Neben Maske, Abstand und Hygiene sind Impfen und Testen die wichtigsten Maßnahmen, wenn wir einen Herbst und Winter ohne Lockdown erleben wollen. Deswegen handeln wir frühzeitig und beschließen eine Testpflicht für nicht getestete oder nicht genesene Personen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab dem 23. August testen lassen bei Aktivitäten in Innenräumen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist, wird in folgenden Fällen notwendig:

· Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe

· Zugang zur Innengastronomie

· Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen

· Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)

· Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)

· Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist. AHA-Regel beibehalten.

Um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten, sollen weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung gelten: Abstand halten, Hände waschen und in Innenräumen Maske tragen und lüften. Verpflichtend bleiben daher medizinische Masken im Einzelhandel und im ÖPNV.

3-G-Regel bleibt – kostenlose Bürgertests fallen ab 11. Oktober weg

„Für viele Aktivitäten gilt auch in der Zukunft: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Nachdem jeder und jede die Möglichkeit hat, sich unmittelbar impfen zu lassen, werden die kostenlosen Bürgertests ab 11. Oktober 2021 auslaufen. Es ist dann nicht mehr vertretbar, dass die Steuerzahler weiterhin dafür aufkommen. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben“, betonte die Ministerpräsidentin.

Fortsetzung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Corona-Schutzmaßnahmen beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin in einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund bitten sie den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

Rheinland-Pfalz wird die auslaufende Corona-Verordnung verlängern und rechtzeitig zum 23. August die beschlossenen Regelungen umsetzen.

Weitere Beschlüsse über die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

· Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen ist. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

· Großveranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmenden nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogene Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist.

· Bei Großveranstaltungen werden situationsbezogene Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist. Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.

· Um die damit verbundenen Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit auszugleichen, sagt der Bund zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

· Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.

· Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens genau berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren, und sich auf weitere Maßnahmen verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht ausreichen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.

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Staatskanzlei RLP