Rheinland-Pfalz / Mainz – Der rheinland-pfälzische Landtag und die Landesregierung haben vereinbart, das Parlament beim Erlass von Corona-Bekämpfungsverordnungen noch unmittelbarer und intensiver zu beteiligen.
Die von Landtagspräsident Hendrik Hering und Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterzeichnete Vereinbarung bestimmt, dass Rechtsverordnungen der Landesregierung, die auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes getroffen werden, verlängert, geändert oder aufgehoben werden, dem Landtag unverzüglich zuzuleiten sind. Umgekehrt unterrichtet der Landtag die Landesregierung schnellstmöglich, wenn das Parlament beabsichtigt, diese Regelungen zu ändern oder eigene zu treffen.
„Dies ist auf Grundlage von Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes möglich“, erklärte Landtagspräsident Hendrik Hering. Diese Vorschrift verankere das Recht der Landesparlamente, anstelle der Landesregierungen tätig zu werden. Das bedeutet: die Landesparlamente sind befugt, Landesregierungsverordnungen sowohl aufzuheben, zu ersetzen als auch zu modifizieren. Hendrik Hering betonte: „Je länger Grundrechtseinschnitte dauern, umso mehr bedarf es der Legitimation durch Debatten und wenn notwendig auch korrigierende Entscheidungen im Parlament“. Deshalb freute er sich darüber, dass eine Beteiligung des rheinland-pfälzischen Parlamentes nun nochmals ausdrücklich in Form einer formalen Vereinbarung mit der Landesregierung festgelegt wurde.
Des Weiteren bestimme die Vereinbarung, dass unabhängig von der in der Geschäftsordnung des Landtags vorgesehenen Rechte der Fachausschüsse, die Landesregierung regelmäßig über die aktuelle pandemische Lage sowie über die von ihr ergriffenen Maßnahmen im Ältestenrat und im für Gesundheit zuständigen Ausschuss berichten solle. Seit Beginn der Pandemie berichtet die Regierung bereits im Ältestenrat. Diese Berichte sollen künftig dann auch in öffentlicher Sitzung stattfinden.
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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Birgit Schmitt-Paeslack
Büro des Präsidenten