OB Conradt appelliert an Eltern und kündigt neue Informationskampagne an.
Saarbrücken (SL) – Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt hat die heute von der Landesregierung bekanntgegebenen Lockerungen der Corona-Regelungen begrüßt.
„Diese Lockerungen können verantwortungsvoll umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass weiterhin notwendige Regeln von allen eingehalten werden. Weiterhin besteht eine Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus, weshalb wir vorsichtig bleiben müssen.
Ich freue mich für die Kinder in unserer Stadt, die ab Montag wieder in den Zoo und in den Wildpark sowie in den folgenden Tagen auch wieder auf freigegebene Spielplätze gehen dürfen. Hier kommt es jetzt besonders auf das Verantwortungsbewusstsein von Eltern an, die Einhaltung der Regeln mit ihren Kinder gemeinsam zu leben.“
Conradt kündigte eine neue Informationskampagne an, die an die Einhaltung von Hygiene- und Distanzregeln erinnert und an das Verantwortungsbewusstsein auf Basis der neuen Rechtslage appelliert. Diese soll allen Menschen helfen, sich immer wieder die Anforderungen bewusst zu machen.
Zoo kann bereits am Montag wieder öffnen – Sicherheit der Besucher gewährleistet
Der Saarbrücker Zoo hat bereits die notwendigen Vorkehrungen für eine Öffnung getroffen. Er wird am Montag, 4. Mai, wieder seine Türen für Besucher öffnen. Es gelten die normalen Öffnungszeiten: täglich 8.30 Uhr bis 18 Uhr (Einlass bis 17 Uhr).
Im gesamten Zoo gilt die Abstandsregel (1,5 Meter), im Kassenbereich zudem Maskenpflicht. Die Besucherzahlen werden durch den kontrollierten Einlass so begrenzt, dass das Einhalten des gebotenen Abstands auf dem gesamten Gelände problemlos möglich sein wird.
Die Tierhäuser bleiben vorerst noch geschlossen. Schaufütterungen (z. B. Seehunde oder Pinguine) finden nicht statt, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
Auch die Spielplätze bleiben vorerst noch gesperrt (siehe weiter unten Absatz zu Spielplätze).
Die Landeshauptstadt bittet Besucher, falls möglich, auf die Zahlung mit Bargeld zu verzichten. Der Zoo hat dazu eigens die Möglichkeit zum Kauf von Online-Tickets unter www.zoo.saarbruecken.de eingerichtet. Vor Ort können Besucher mit der EC-Karte zahlen.
Das Zoo-Bistrot „Futterhaus“ ist für den Kauf von Getränken, Eis und kleinen Speisen zum Mitnehmen geöffnet, ein Gastronomiebetrieb findet nicht statt.
Wildpark-Öffnung: Bei starkem Zustrom werden Eingänge vorübergehend geschlossen
Auch den Wildpark wird die Landeshauptstadt am Montag, 4. Mai, um 8.30 Uhr wieder öffnen, er kann ab dann wieder rund um die Uhr besucht werden. Der Besuch des Parks ist kostenlos, es gibt keine Kassen, an denen sich Schlangen bilden könnten. Zudem ist das Gelände sehr weitläufig. Den notwendigen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, ist auf dem kompletten Areal möglich. Die Landeshauptstadt behält sich vor, die Eingänge zum Wildpark vorübergehend zu schließen, sollte der Besucherzustrom zu groß werden. Die Mitarbeiter des Wildparks werden das Besucheraufkommen kontinuierlich im Blick behalten.
Der Spielplatz im Wildpark bleibt vorerst noch geschlossen (siehe weiter unten Absatz zu Spielplätze).
Die Stadt weist darauf hin, dass der Wildpark-Parkplatz am Meerwiesertalweg am Haupteingang wegen Arbeiten der Stadtwerke an der Wasserleitung bis auf weiteres noch gesperrt ist. Besucher können auf die Parkplätze an der Landessportschule und im Fuchstälchen beim unteren Eingang gegenüber des Rotwildgeheges ausweichen.
Öffnung der rund 120 städtischen Spielplätze wird vorbereitet
Spielplätze im Freien können nach den Vorgaben der Landesregierung „unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen“ geöffnet werden. Die Entscheidung und Umsetzung liegt demnach bei den Kommunen.
Die Landeshauptstadt betreibt rund 120 städtische Spielplätze. Unter der Maßgabe der neuen Landesregelungen wird die Stadt die Öffnung der Spielplätze auf der Basis vorliegender Konzepte in Angriff nehmen. Dabei sollen jene Spielplätze prioritär geöffnet werden, die in besonders dicht besiedelten Distrikten mit einem hohen Anteil an Mehrparteienhäusern liegen.
Stadtgalerie und Sportanlagen: Öffnung wird unter Maßgabe neuer Regeln vorbereitet
Auch die Öffnung der Stadtgalerie wird die Stadt unter der Maßgabe der neuen Landesregelungen (z. B. pro 20 Quadratmeter Zutritt für eine Person) vorbereiten.
Das Land erlaubt den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich „unter gewissen Voraussetzungen“. Dazu zählt „unter anderem die Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum, alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen“. Auf dieser Basis wird die Landeshauptstadt die eingeschränkte Öffnung städtischer Sportanlagen vorbereiten.
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Landeshauptstadt Saarbrücken – Der Oberbürgermeister