Saarland – Im Rahmen der Ablösung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ab 1. Januar 2017 profitieren auch blinde Menschen im Saarland, die gleichzeitig pflegebedürftig sind, von den Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung. Betroffen sind im Saarland derzeit 488 blinde Pflegebedürftige.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann hat am heutigen Mittwoch (09. November) einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesblindheitshilfegesetzes in den Landtag eingebracht.
Zur Zeit beziehen 1.434 Menschen im Saarland (Stand Juni 2016) eine pauschale Geldleistung nach dem Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe. Diese finanzielle Hilfe soll die Lebensumstände der blinden Menschen erleichtern und verbessern sowie die durch ihr Handicap verursachten Mehraufwendungen ausgleichen
Die Höhe der Blindheitshilfe beträgt für Blinde, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 438 Euro monatlich, für noch nicht volljährige Betroffene 293 Euro.
Ist eine blinde Person zusätzlich pflegebedürftig und erhält gleichzeitig Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege, wird die Blindheitshilfe anteilig reduziert.
„Mit der Ablösung der drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ab 1. Januar 2017 steigen die Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der häuslichen Pflege. Durch eine entsprechende Änderung des Landesblindheitshilfegesetzes soll sichergestellt werden, dass diese Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung grundsätzlich nicht stärker als bisher auf die Blindheitshilfe angerechnet werden. „Mit dieser Gesetzesänderung machen wir den Schritt in die richtige Richtung. Damit erreichen wir, dass bei den bisherigen pflegebedürftigen Blindheitshilfeempfängerinnen und –empfängern die Leistungsverbesserungen bei häuslicher Pflege tatsächlich und in voller Höhe ankommen.“ so die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
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Text: Guido Fries
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