Saarland / Saarbrücken – Der Finanzausschuss des Bundesrates beschäftigte sich am Donnerstag (26.09.2019) mit der Erweiterung der Haftung von Betreibern von elektronischen Marktplätzen.
Durch die immer stärkere Bedeutung des Online-Handels in Deutschland hat die Zahl der Warensendungen – insbesondere aus dem nichteuropäischen Ausland – stark zugenommen. Nach Angaben des Zolls betrug die Zahl der Sendungen allein aus China im Jahr 2017 100 Millionen und hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Dazu bedienen sich die Händler E-Commerce-Plattformen, die auch als „elektronischer Marktplatz“ bezeichnet werden. Die Betreiber der „Marktplätze“ ermöglichen den Händlern über diesen Weg ihre Waren zu verkaufen. Sie erleichtern so den ausländischen Unternehmern den Zugang zum inländischen Markt.
„Der Online-Handel darf kein rechtsfreier Raum sein. Daher hat das Saarland bereits in der Vergangenheit die Einführung eines Gesetzes unterstützt, durch das der Marktplatzbetreiber neben dem Onlinehändler für ausgefallene Umsatzsteuer haftet. Das am 01. Januar 2019 eingeführte Gesetz sieht zudem bestimmte Aufzeichnungspflichten für den Marktplatzbetreiber vor. Dadurch wird dem Umsatzsteuerausfall effektiv entgegengewirkt. Nun wollen wir gegen Wettbewerbsnachteile für europäische Händler vorgehen, wenn Online-Händler verbraucher-, gesundheits- und umweltschützende Maßnahmen nicht einhalten. Deshalb unterstützt das Saarland die Bundesratsinitiative von Bayern, die am 26.09.19 im Finanzausschuss des Bundesrates beraten wurde“, erklärte Finanzminister Peter Strobel.
Auch Finanzstaatssekretär Prof. Dr. Ulli Meyer sieht die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen: „Wir müssen einen fairen Wettbewerb für alle Anbieter schaffen und die derzeit vorherrschenden Missstände beseitigen. Angeregt wird eine Haftung der Betreiber für die Einhaltung der produktbezogenen europäischen Bestimmungen durch Händler außerhalb der EU. Die Mitverantwortung der Marktplatzbetreiber besteht auch bei der Identifikation der Anbieter. Nur so können Maßnahmen gegen diese getroffen werden. Außerdem ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, sich aktiv für die Förderung und Entwicklung moderner Werkzeuge zur Marktüberwachung einzusetzen. So können wir den Herausforderungen, die der digitale Markt mit sich bringt, begegnen.“
Zukünftig wird auch die Subventionierung von Postsendungen aus China überprüft, da die geringen Gebühren die chinesischen Händler gegenüber anderen Anbietern möglicherweise unbillig bevorzugen und zu einem Marktungleichgewicht beitragen.
„Es ist Auftrag der Bundesregierung die Benachteiligung von heimischen Anbietern zu unterbinden und die Erwerber zu schützen. Eine Einhaltung der europäischen Vorschriften durch diese Händler muss gewährleistet sein – insbesondere auch durch Verpflichtungen der Betreiber der Marktplätze“, sagte Finanzminister Peter Strobel abschließend.
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Lisa Fetzer
Pressesprecherin – Saarland