Simmern im Hunsrück / Oberwesel / St. Goar – Loreley-Kliniken: In der jüngsten Sitzung des DGB-Kreisvorstandes Rhein-Hunsrück war selbstverständlich auch die von der Marienhaus GmbH angekündigte Schließung und die dramatische vorläufige Rettung der Loreley Kliniken ein Thema. Dazu äußern sich die beiden DGB-Kreisvorsitzenden Georg Henschel (verdi) und Kay Wohlfahrt (IG Metall) wie folgt:
Georg Henschel: „Der erreichte zeitliche Aufschub für Personal, Patienten und Gesundheitsversorgung in der Region haben wir in erster Linie dem Einsatz von VG-Bürgermeister Thomas Bungert und dem breit aufgestellten zivilgesellschaftlichen Protest zu verdanken. Ohne diesen öffentlichen Druck sähe die Situation jetzt wahrscheinlich ganz anders aus. Dies muss uns jetzt aber auch Mahnung sein, den Aufschub oder – drastisch formuliert – die Galgenfrist strategisch richtig zu nutzen“.
Aus DGB-Sicht sollten dabei insbesondere zwei Aspekte im Vordergrund stehen, nämlich die Bewertung der Kliniken als Teil der gesundheitlichen Infrastruktur und Gesundheitsversorgung im Landkreis und der Schutz der Beschäftigten.
Kirchlicher Auftrag der Marienhaus Holding muss in zwei Richtungen gelten
Henschel: „Wir erwarten, dass die Beschäftigten auch unter der Trägerschaft der Marienhaus Holding einen Betriebsrat nach Betriebsverfassungsgesetz gründen können, damit sie in diesen ungewissen Zeiten mitbestimmungsrechtlich geschützt sind und nicht – wie es hier zunächst aussah – bei einer Insolvenz oder Schließung des Standortes ins existentiell Bodenlose fallen. Der kirchliche Träger Marienhaus kann nicht einerseits mit Verweis auf seinen ‚kirchlichen Auftrag‘ den Mitarbeitern eine Vertretung nach Betriebsverfassungsgesetz verbieten, andererseits aber Gesundheit ausschließlich als Wirtschaftsfaktor sehen und bei der Betreibung der Krankenhäuser diesen kirchlichen Auftrag ignorieren.“
DGB sieht Landkreis in der Pflicht, auch über 2020 hinaus
Sehr problematisch bewertet der DGB Kreisverband auch die Tatsache, dass das zweite Gutachten offensichtlich nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht erfolgen soll. Dazu Kay Wohlfahrt: „Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis ist Teil der Daseinsvorsorge und nicht nur Wirtschaftsfaktor. Deshalb darf ein Gutachten zur Zukunftsperspektive der Loreley-Kliniken sich nicht nur auf die Überprüfung der Businessplanung beschränken. Es käme auch niemand auf die Idee, die Feuerwehr oder die Polizei nur unter Kosten-Nutzen-Relationen zu bewerten. Dann hätten wir nämlich keine mehr.“
Hier sehen die DGB-Vertreter besonders die Landes- und Bundespolitik gefordert , die aufgrund ihrer Vorgaben die Träger von Krankenhäusern geradezu zwingt, Gesundheit ausschließlich als Wirtschaftsfaktor zu sehen.
„Wir begrüßen die Bemühungen der kommunalen Träger, die nötigen Finanzmittel für den Aufschub der Schließung zur Verfügung zu stellen. Allerdings sehen wir hier auch den Landkreis stärker in der Pflicht und das nicht nur für 2020. Eine wohnortnahe und qualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist Daseinsvorsorge und damit auch eine Aufgabe des Landkreises. Dies sollte erst recht im ‚Gelobten Land‘ gelten“, so Henschel und Wohlfahrt abschließend.
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Deutscher Gewerkschaftsbund
Rheinland-Pfalz / Saarland