Sindelfingen – Bildung: Hinweis zur Anmeldung der Schulanfänger für das kommende Schuljahr 2021/2022

Aufgrund der Hygieneschutzmaßnahmen ist eine Anmeldung direkt an der Schule nicht möglich – Anmeldeunterlagen werden zugesandt.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - SindelfingenSindelfingen (BW) – Eltern von Kindern, die bis zum 31. Juli 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden Anfang Februar von der zuständigen Grundschule angeschrieben, um ihr schulpflichtiges Kind bis zum 25. Februar 2021 für das kommende Schuljahr 2021/2022 anmelden.

Auch Kinder, die im Zeitraum 1. August 2015 bis 30. Juni 2016 geboren sind, können zur Aufnahme angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihres Entwicklungsalters für schulfähig befunden worden sind.

Aufgrund der Hygieneschutzmaßnahmen für Schulen ist die Organisation in Form eines Anmeldenachmittags vor Ort leider nicht möglich. Die zuständigen Grundschulen verschicken Anfang Februar die Anmeldeunterlagen an die Familien mit zukünftigen Schulkindern oder informieren über die mögliche Abholung der Unterlagen an der Schule. Mit dabei sind, bei entsprechendem Bedarf, die Anmeldebögen für schulische Betreuungsangebote und für die Schulmensa.

Den ausgefüllten Anmeldeunterlagen sind beizufügen:
– eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuchs,
– eine Kopie des Impfausweises nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz und
– weitere für die Anmeldung wichtigen persönlichen Unterlagen

Falls ein schulisches Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden soll, muss neben der Anmeldung zu einem schulischen Betreuungsangebot auch eine Arbeitsbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

Die kompletten Anmeldeunterlagen einschließlich einer möglichen schulischen Betreuung müssen bis Donnerstag, 25. Februar über den Briefkasten der zuständigen Grundschule abgegeben werden. Die Einsicht in die Originale der Urkunden, Bescheinigungen und des Impfausweises werden zu einem späteren Zeitpunkt von den Grundschulen nachgeholt.

Die schulischen Betreuungsangebote „Verlässliche Grundschule“, „Flexible Nachmittagsbetreuung“ und ggf. „Erweiterte Betreuung“ sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten sind nach Kinderzahl und/oder Berechtigungskarte gestaffelt.

Nähere Auskünfte über die Betreuungsangebote und Betreuungszeiten an der Grundschule und zu anderen Fragen geben die Sekretariate der jeweiligen Grundschule gerne telefonisch.

***

Silke Musleh