Speyer – Am Donnerstag, 22. Oktober 2020, hat die Stadt Speyer die Warnstufe Orange des Corona Warn- und Aktionsplanes des Landes Rheinland-Pfalz erreicht und steht seit dem heutigen Freitag mit sieben Neuinfektionen und einem Inzidenzwert von 45,5 kurz vor der Stufe Rot.
Wie es der Corona Warn- und Aktionsplan des Landes vorsieht ist am Freitagnachmittag eine Task Force bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Speyer, des Rhein-Pfalz-Kreises, der Stadt Frankenthal, des Gesundheitsamts, des Innen- und Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der kommunalen Spitzenverbände und der Polizei zusammengetreten.
Dabei wurden konkrete Maßnahmen abgestimmt, die nun in den Städten und im Kreis in eigenen Allgemeinverfügungen umgesetzt werden. Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer tritt am kommenden Montag, 26. Oktober 2020 in Kraft und gilt für vorerst vier Wochen bis einschließlich Freitag, 20. November 2020.
„Leider entwickelt sich die Lage momentan wieder sehr dynamisch, die Fallzahlen steigen deutlich an und das Infektionsgeschehen ist diffus. Das macht es erforderlich, dass wir nun Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, um die weitere schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wie auch schon im Frühjahr möchte ich eindringlich an die Menschen appellieren, sich an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten und insbesondere im privaten Bereich, denn hier finden aktuell die meisten Infektionen statt, erhöhte Vorsicht walten zu lassen“, so Seiler weiter.
Mittels der Allgemeinverfügung werden ab kommendem Montag Veranstaltungen im Außenbereich auf maximal 100 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen auf maximal 50. Für Treffen im privaten Bereich gilt die dringende Empfehlung, sich mit nicht mehr als zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zu treffen. Der Alkoholausschank und –verkauf wird in der Zeit von 23 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und Ausgabestellen generell untersagt. Weiterhin dürfen grundsätzlich keine Buffets mehr angeboten werden.
Sportliche Tätigkeiten im Freien dürfen dann nur noch mit maximal 30 gleichzeitig anwesenden Personen stattfinden. Diese wiederum sind in feste Kleingruppen aufzuteilen. Weiterhin sind keine Zuschauer*innen mehr zugelassen, Wettkampfsituationen und –simulationen werden ebenso wie Kontaktsport untersagt.
Im Innenbereich dürfen nur noch maximal zehn Personen unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Sport zusammenkommen – dies gilt auch für die Durchführung von Sportkursen beispielsweise in Fitnessstudios. Umkleiden sind generell nur noch von einer Person zu nutzen. Von den Regelungen ausgenommen ist neben dem Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport.
Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkten und ähnliche Märkte im Sinne des LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, können vorerst nicht mehr stattfinden. Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
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