Speyer – Coronavirus: Am Freitag, 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz erste Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus festlegt. Die Landesverordnung ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie gilt ab Montag, 20. April 2020 und tritt mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft.
„Es muss uns allen klar sein, dass die in der Landesverordnung festgelegten Lockerungen und weiterhin geltenden Einschränkungen ein Kompromiss sind, die nicht alle von uns zufriedenstellen und nicht für jeden oder jede von uns vollumfänglich nachvollziehbar sein werden. Bei allen verständlichen Wünschen nach einer Rückkehr zu einer gewissen Normalität, müssen weiterhin der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung oberste Priorität haben. Genaues Abwägen und schrittweise Lockerungen sind daher das Gebot der Stunde. Auch wenn ich an der ein oder anderen Stelle persönlich anders entschieden hätte, stehe ich voll und ganz hinter den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern und der Landesverordnung“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:
– Ab Montag können alle Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. Auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 qm verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. Das entsprechende Formblatt kann unter www.speyer.de/formblatt_handel heruntergeladen werden.
– Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Gleiches gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel und den LKW-Handel.
– Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm Verkaufsfläche gelten für alle.
– Ebenfalls erlaubt ist ab Montag der Straßenverkauf von Eis. Ein entsprechendes Formblatt ist den Eisdielen und Eiscafés per Mail zugegangen und kann unter www.speyer.de/formblatt_eisverkauf heruntergeladen werden.
– Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
– Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen. Geöffnet werden daher der Trimm-Dich-Pfad (Erster Richtweg), das Rheinstadion und die Aschelaufbahn am JudoMaxx.
Mit Blick auf die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen appelliert Oberbürgermeisterin Seiler noch einmal eindringlich an die Speyerer Bevölkerung: „Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Kontaktsperre, die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Tragen Sie wenn möglich eine Behelfsmaske in Form eines Mund-Nasen-Schutz. Haben Sie weiter Geduld, seien Sie solidarisch und nehmen Sie Rücksicht aufeinander“, so die Oberbürgermeisterin.
Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Auslegungshilfe kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
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