Damit sie dies glauben sollte, vereinbarte man dann einen späteren telefonischen Rückruf mit einem vereinbarten „Codewort“. Eine Rufnummer war nicht abzulesen, diese war als unterdrückt angezeigt.
Der Mann habe dann ca. 45 Minuten später nochmals angerufen und versucht die Vermögensverhältnisse zu erfragen. Als der Mann, der ein akzentfreies Deutsch sprach, wissen wollte, wo die Dame potentielle Wertgegenstände im Haus deponiert habe, wurde diese misstrauisch und brach das Gespräch klugerweise ab, so dass es zu keinen weiteren Informationsweitergaben kam..
Bezüglich dieses Vorfalles warnt die Polizeiinspektion St. Wendel vor derartig gleichgelagerten Anrufen und bittet darum solche Gespräch gleich bei Beginn der Frage nach Vermögensverhältnissen abzubrechen und dies der nächstgelegenen oder zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
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Text: Polizei St. Wendel