Braunschweig – Das zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassene Lagerverbot in Braunschweig auf öffentlichen Grünflächen und in grünbestimmten öffentlichen Freiräumen einschließlich der dort vorhandenen Wege und Plätze wird bis einschließlich Sonntag, 3. Mai, verlängert. Die Stadt Braunschweig erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung.
Grünflächen im Sinne der Allgemeinverfügung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle der Allgemeinheit im Stadtgebiet zugänglichen grünbestimmten Freiräume, die unter anderem der Erholung der Bevölkerung dienen, sowie alle Grünbereiche und -streifen, die als Nebenanlagen Bestandteil der öffentlichen Straßen sind.
Lagern im Sinne der Allgemeinverfügung ist die Einrichtung eines Rast- und Ruheplatzes zum Zwecke des Verweilens.
Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich die an Wegen und auf Plätzen bereitgestellten Parkbänke und sonstigen Sitzmöglichkeiten wie beispielsweise Findlinge und Natursteinblöcke. Auf ihnen darf man sich niederlassen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Letzteres gilt nicht für Familienangehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Das Lagerverbot im Sinne der Allgemeinverfügung gilt aber ausnahmslos für alle Bürgerinnen und Bürger, also auch für Familien.
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