Braunschweig (NI) – Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.
Betroffen sind Stadtbereiche mit reetgedeckten Dächern, wie in Riddagshausen, sowie mit Fachwerkhäusern in engen oder besonders gefährdeten Lagen, z. B. im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Das gesetzliche Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und von Kirchen.
Ordnungsdezernent Claus Ruppert: „Diese Verbote gelten im gesamten Stadtgebiet, also auch in den Ortslagen. Darüber hinaus sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, auch den Tierschutz zu beachten und Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Tieren zünden. Dies gilt insbesondere in der Nähe von Freiflächen, auf denen Tiere gehalten werden, etwa Pferdekoppeln, wie es sie zum Beispiel in Alt-Lehndorf gibt.“
Als Reaktion auf Vorfälle an Silvester vorigen Jahres hat die Stadt in diesem Jahr das Mitführen und Abrennen pyrotechnischer Gegenstände im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden und auf der gegenüberliegenden Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof per Allgemeinverfügung untersagt.
Das Verbot gilt in der Zeit vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, auch an der Straßenbahnhaltestelle „Rathaus“. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadt werden an öffentlich stark besuchten Orten Präsenz zeigen und darauf hinwirken, dass Feuerwerk so abgebrannt wird, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Bohlweg-Kolonnaden und Schlossplatz werden Schwerpunkte der Kontrollen sein.
Feuerwerkskörper (Kleinfeuerwerk der Kategorie F2) für Silvester dürfen nur an Erwachsene in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember verkauft werden.
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